

Für die niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeuten (PP) wurden letztes Jahr bundesweit zusätzlich 40 Millionen Euro für die psychotherapeutische Versorgung zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag ist auch für die genehmigungspflichtigen Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) vorgesehen, die sich aufgrund der 20-Prozent-Quote niederlassen können. Die gesetzliche Vorschrift über die Mindestquoten ist bereits seit dem 1. Januar 2009 in Kraft – durch die verzögerte Bearbeitungsfrist beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird sie sich erst ab diesem Jahr tatsächlich auswirken. Dann allerdings in entschärfter Form: Der G-BA hat eine Zehn-Prozent-Hürde eingebaut. Nach einer zweijährigen Übergangszeit soll die Mindestquote gleichmäßig und flächendeckend angehoben werden. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinienänderung will der G-BA die praktischen Auswirkungen der neuen Regelung überprüfen und lokalen Unterschieden gegebenenfalls entgegenwirken. Dieser Beschluss des G-BA sorgte in der Psychotherapeutenschaft für viel Aufsehen.
2009 brachte aber noch weitere Änderungen: Der Orientierungspunktwert wurde zum Beispiel auf 3,5048 Cent erhöht – dies ergab eine ebenfalls minimale Anhebung des Honorars pro Sitzung. Der wichtigste Einschnitt für alle im Gesundheitswesen Tätigen war aber sicherlich die Bundestagswahl, aus der Union und FDP als Sieger hervorgingen. Bundesgesundheitsminister wurde Philipp Rösler (FDP). Der Arzt und bisherige niedersächsische Wirtschaftsminister kündigte einen grundlegenden Wandel in der Gesundheitspolitik an – was das für die Psychotherapeutenschaft bedeutet, ist noch offen. Bei der elektronischen Gesundheitskarte (E-Card) plant er eine Bestandsaufnahme. Nichtsdestotrotz geht es langsam, aber stetig weiter: Nordrhein hat im Herbst die ersten E-Cards ausgegeben.
Aber auch 2010 wird ein Jahr mit vielen Neuerungen: besonders für die Psychologischen Psychotherapeuten und KJP. In Zukunft soll es zum Beispiel statt wie bisher zwei nur noch noch einen approbierten Beruf geben. An PP und KJP wird dann nach Abschluss der Ausbildung eine Approbation als Psychotherapeut vergeben. Dieser soll berufsrechtlich die Erlaubnis erhalten, alle Altersgruppen eigenverantwortlich psychotherapeutisch zu behandeln.
Zum Schluss noch eine Anmerkung in eigener Sache, denn auch bei PP steht eine Neuerung an: Die Rubrik „Kunst und Psyche“ erschien in Heft 12/2009 zum vorerst letzten Mal. Damit wurde die Titelbildserie „Bildtexte/Textbilder“ abgeschlossen. In dieser Ausgabe erscheint zum ersten Mal die Rubrik „Kunst und Seele“. Das Kunsthaus Kannen präsentiert mit wechselnden Autoren Art-brut-Werke aus der Serie „Außenseiterkunst“.
Schwarz, Marion
Fliegel, Steffen
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