BERUF
Berufsunfähigkeitsversicherung: Menschen mit psychischen Vorerkrankungen benachteiligt


Psychische Erkrankungen
sind
inzwischen die häufigste
Ursache für
eine Erwerbsunfähigkeit.
Dennoch
schließen viele Versicherungen
dieses
Risiko explizit aus. Foto: Peter Wirtz
Personen, die sich aktuell oder früher psychotherapeutisch behandeln lassen beziehungsweise ließen, erhalten häufig keine oder nur eine eingeschränkte private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung). Dies belegt eine Umfrage der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
Gegen Berufsunfähigkeit ist derzeit lediglich eine private Versicherung möglich, weil der Staat den gesetzlichen Schutz mit der Rentenreform 2001 stark eingeschränkt hat. „Berufsunfähigkeit ist ein hohes gesundheitliches und finanzielles Lebensrisiko, das viel zu oft nicht ausreichend zu versichern ist und dann schnell in den wirtschaftlichen Ruin führt“, betont BPtK-Präsident Rainer Richter. „Der Gesetzgeber muss etwas tun, um diese Versicherungslücke zu schließen.“
Die BPtK befragte 45 private Anbieter, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung offerieren: Drei Unternehmen schlossen einen Vertrag aus, wenn der Antragsteller aktuell oder früher psychotherapeutisch behandelt wird/wurde. Weitere 33 Anbieter schränkten ihre Leistungen in diesem Fall teilweise gravierend ein. Der Antragsteller muss bei diesen privaten Versicherungsunternehmen nach einer psychotherapeutischen Behandlung „Wartezeiten“ von bis zu fünf Jahren in Kauf nehmen, bevor er das Risiko einer Berufsunfähigkeit versichern kann – und selbst dann sind seine Chancen auf einen Versicherungsabschluss ungewiss. Neun Anbieter von privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen gaben keine Auskunft.
Häufig muss der Antragsteller eine Einzelfallprüfung akzeptieren und meist seine Krankengeschichte der letzten fünf Jahre, häufig sogar der letzten zehn Jahre offenlegen. Unvollständige Angaben können später zum Verlust der Versicherungsleistung führen. Die Angaben aus den Antragsformularen werden auch anderen Anbietern zugänglich gemacht. Sie werden in einer zentralen Datenbank der privaten Versicherungswirtschaft („Sonderwagnisdatei“) gespeichert, auf die alle Versicherer zugreifen können.
Einige Versicherer bieten Interessenten eine BU-Versicherung an, wenn diese einem Prämienaufschlag oder einem Ausschluss einzelner Erkrankungen beim Versicherungsabschluss zustimmen. Diese „Lösungen“ werfen jedoch neue Probleme auf. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört generell zu den teuersten Versicherungsarten; ein zusätzlicher Prämienaufschlag hält viele Interessierten davon ab, eine Police abzuschließen.
Geradezu fahrlässig ist das Angebot der Versicherungen, den Versicherungsschutz dann zu übernehmen, wenn einzelne Krankheiten, wie zum Beispiel psychische Erkrankungen, vertraglich ausgeschlossen werden. Kommt es dann aufgrund einer vorher ausgeschlossenen Erkrankung zur BU, ist der Versicherer von jeder Leistungszusage entbunden, der Versicherte steht trotz möglicherweise jahrelanger Beitragszahlungen ohne finanzielle Absicherung da.
Psychische Erkrankungen sind inzwischen die häufigste Ursache für eine Erwerbsunfähigkeit. Jede dritte staatliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird wegen einer psychischen Erkrankung gezahlt. „Es ist nicht akzeptabel, dass private Versicherungen das größte Risiko für eine Berufsunfähigkeit ausschließen können“, kritisiert Richter. „Der Gesetzgeber sollte diese Sicherungslücke unbedingt schließen.“
Sunna Gieseke
Pollak, Martin
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