ArchivDeutsches Ärzteblatt3/2010Mitteilungen: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) Gute Praxis Arzt- und Klinikbewertungsportale

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung - Bundesärztekammer

Mitteilungen: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) Gute Praxis Arzt- und Klinikbewertungsportale

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS Modul 1: Qualitätsanforderungen
für Arztbewertungsportale
In den vergangenen Jahren haben sich zahlreiche Arztbewertungsportale etabliert, die sich quantitativ und qualitativ stark unterscheiden. Mit wenigen Ausnahmen sind diese Portale kaum in der Lage, ihrem Nutzerkreis Hilfestellungen zur Identifikation einer guten Praxis oder Klinik zu geben. Denn die Kriterien, nach denen ein Nutzer einen Arzt bewerten kann, sind ausschließlich subjektiv beurteilbar. Die derzeit vorhandenen Portale machen dies zum Teil nur unzureichend deutlich. Gleichzeitig sind die Maßgaben, nach denen beurteilt wird, sehr heterogen. Wie stark sich Portale gerade in dieser Hinsicht unterscheiden, hat kürzlich eine Studie der Universität Erlangen aufgezeigt. Danach sind Bewertungen verschiedener Portale für den Nutzer weder vergleichbar noch in allen Fällen transparent nachvollziehbar.*
Bewertungsportale werden aber im Gesundheitswesen an Bedeutung zunehmen. Umso wichtiger ist es, allgemeingültige Qualitätsstandards für die Online-Bewertung von Ärzten und Krankenhäusern zu entwickeln. Das Einhalten dieser Standards soll für den Nutzer die Verlässlichkeit der angebotenen Information gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund haben Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung im Rahmen des Projektes „Gute Praxis Arzt- und Klinikbewertungsportale“ durch einen Expertenkreis des ÄZQ einen Katalog von Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale erarbeiten lassen. Die Qualitätsanforderungen beziehen sich auf rechtliche – besonders datenschutzrechtliche – inhaltliche und technische Aspekte sowie auf Fragen der Verständlichkeit, Transparenz und Pflichten des Herausgebers (siehe Abbildung 1).
Der Katalog und eine Bewertungscheckliste (siehe Abbildung 2) sind im Internet unter www.arztbewertungsportale.de zugänglich.
Er richtet sich an Anbieter, Nutzer und Bewerter solcher Portale: Nutzer können anhand der formulierten Kriterien und einer Bewertungscheckliste die Qualität eines Angebotes prüfen. Für Entwickler und Bereitsteller solcher Portale kann dieser Katalog Grundlage sein, ihr Angebot zu optimieren. Vor allem sollen verlässliche Angebote zur Qualitätsdarlegung im Gesundheitswesen leichter identifiziert werden können.
Qualitätsanforderungen werden in diesem Katalog nicht nur definiert. Mit Hilfe einer Checkliste können sowohl Nutzer als auch Betreiber von Bewertungsportalen anhand von Details konkret prüfen, ob die definierten Qualitätsstandards eingehalten werden (Abbildung 2).
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin wird künftig im Auftrag von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung die Qualität entsprechender Internetangebote bewerten und veröffentlichen (Clearingverfahren für Arzt- und Klinik-Bewertungsportale). Zu diesem Zweck wird das ÄZQ in Kürze einen weiteren Katalog mit Qualitätsanforderungen für Klinikbewertungsportale vorlegen.

ÄZQ (Corinna Schaefer, Prof. Dr. G. Ollenschläger)
Postfach 12 02 64, 10592 Berlin,
E-Mail: mail@azq.de,
Internet: www.azq.de, www.arztbewertungsportale.de,
Kostenloser PDF-Download: www.aezq.de/edocs/pdf/info/arzt
portale-modul-1
*Emmert M, Maryschick M, Eisenreich S, Schöffski O: Arztbewertungsportale im Internet – Geeignet zur Identifikation guter Arztpraxen?, Gesundheitswesen. 2009; 71: 218–9
Abbildung 1: Qualitätsanforderungen von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung für Arztbewertungsportale
Quelle: www.arztbewertungsportale.de – © ÄZQ
Abbildung 2: Auszug aus der Checkliste von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung für Arztbewertungsportale
Quelle: www.arztbewertungsportale.de – © ÄZQ

Abbildung 2: Auszug aus der Checkliste von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung für Arztbewertungsportale. Quelle: www.arztbewertungsportale.de – © ÄZQ
Abbildung 2: Auszug aus der Checkliste von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung für Arztbewertungsportale. Quelle: www.arztbewertungsportale.de – © ÄZQ
Das gute Arztbewertungsportal
- erfüllt Anforderungen gemäß Telemediengesetz;
- enthält ein Impressum, das Aufschluss über die Identität des Betreibers gibt, eine E-Mail-Adresse ist angegeben;
- verzeichnet das Datum der Aufnahme und der letzten Aktualisierung der enthaltenen Arzteinträge;
- beinhaltet eine Datenschutzerklärung, die den Umgang mit personenbezogenen Nutzerdaten und die Voraussetzungen für deren Löschung und Weitergabe darlegt;
- legt die Finanzierung offen;
- trennt Werbung und Inhalt;
- verfügt über eine personenbezogene Arztsuche;
- hat ein verständliches Bewertungsverfahren;
- weist darauf hin, dass Bewertungen allenfalls Einschätzungen zu einzelnen Aspekten der Versorgung und Betreuung durch Arzt bzw. Praxispersonal geben können;
- stellt sicher, dass Einträge in Freitextfeldern redaktionell zu festgelegten Zeiten geprüft werden;
- räumt betroffenen Ärzten die Möglichkeit zu Gegendarstellung und/oder Widerspruch ein;
- bietet Schutz gegen Täuschungsmanöver und Schmähkritik.

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote