BRIEFE
Priorisierung: Was vor Gericht zählt


Kostenbewusstes ärztliches Handeln interessiert nämlich spätestens dann keinen Richter und auch keinen Fachgutachter mehr, wenn sich eine noch so unwahrscheinliche oder seltene Komplikation oder Differenzialdiagnose doch einmal verwirklicht, ohne – egal wie aufwendig – zuvor ausgeschlossen worden zu sein. Der medizinische Standard bemisst sich vor Gericht eben nicht an den veranlassten Kosten, sondern an den im Lehrbuch beschriebenen Möglichkeiten.
Solange ich mich vor Gericht im Zweifelsfall nicht auf kollegiales Augenmaß und richterliches Kostenbewusstsein verlassen kann, werde ich jeden Patienten, der es mitmacht, zur exzessiven fachärztlichen Ausschlussdiagnostik oder ins Krankenhaus schicken. Hier ist mir inzwischen das eigene Hemd näher als der kollektivethische Rock.
Wir Mediziner können eine sinnvolle Verteilungsgerechtigkeit erst dann mittragen, wenn die Politik die Vorgaben erarbeitet hat und die Juristen diese in die entsprechenden Gesetze zu unserem Schutz umgesetzt haben. Ein Arzt, der dem auf eigene Verantwortung vorgreift, lebt gefährlich.
Dr. med. Volker Aschoff, 76131 Karlsruhe
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