ArchivDeutsches Ärzteblatt4/2010Fallbesprechungen: Hohe Akzeptanz
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Der Gewinn von ethischen Fallbesprechungen wird von Ärzten meiner Erfahrung nach meist erst nach einer persönlichen Erfahrung gesehen. Die in dem Artikel beschriebenen Bedenken und Widerstände, vor allem aus der Ärzteschaft sind mir und meinen Teamkollegen ebenfalls bekannt. Seit mehr als zehn Jahren begleiten wir Krankenhäuser und in den vergangenen Jahren auch vermehrt Altenheime bei der Implementierung solcher Fallbesprechungen. Überall dort, wo wir zuerst die Beteiligten zu einer eigenen Erfahrung motivieren können, steigt die Akzeptanz dieses Instruments der systematischen ethischen Reflexion. Dies geschieht durch Trainings, die zuerst als „Trockenübung“ Fälle aus der Literatur retrospektiv zum Gegenstand haben. Meist ist jedoch dann beim nächsten Training die Bereitschaft schon so gewachsen, dass das Team sagt: „Heute haben wir einen konkreten Fall.“ Die Rückmeldung danach ist durchweg positiv: Entlastung wird empfunden; Mitbeteiligung wird wahrgenommen; andere Perspektiven werden als Mehrwert in der ethischen Qualität gesehen. Dabei bleibt die Entscheidung selbst immer der letztverantwortlichen Person vorbehalten. Die Akzeptanz für ethische Fallbesprechungen steigt jedoch auch mit der Akzeptanz der Person, die als Moderator das Gespräch begleitet. In der Weiterbildung von Moderatoren wird zuerst methodische Kompetenz mit dem Instrumentarium der Köln-Nimweger-Leitfragen vermittelt. Aus der Erfahrung, dass von den Fallbesprechungsteilnehmern aber auch ethische Kompetenz erwartet wird, bieten wir im Modulsystem eine Qualifizierung zum Moderator Ethische Fallbesprechung an. Sicherlich ist die Kultur der inter- und multiprofessionellen Kommunikation im Krankenhaus noch ungewohnt und ein Paradigmenwechsel. Von daher braucht es einen langen Atem, bis sich die ethische Fallbesprechung als Form etabliert haben wird. Aber die zu treffenden ethischen Entscheidungen in Medizin und Pflege werden immer komplexer, so dass mir dieser Weg notwendiger denn je erscheint. Und mit erfahrungsgemäß einer einstündigen Fallbesprechung alle vier bis sechs Wochen ist auch die Ressource Zeit nicht allzu überstrapaziert.
Ulrich Fink P. R., Diözesanbeauftragter für Ethik im Gesundheitswesen, Erzbistum Köln, 50668 Köln

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