WIRTSCHAFT
Lebensversicherung, Sinkende Renditen, trübe Aussichten


Als die Allianz im Dezember letzten Jahres mitteilte, dass sie die Überschussbeteiligung von 4,5 Prozent (2009) auf 4,3 Prozent im Jahr 2010 senken würde, war das ein schlechtes Omen. Denn erstmals seit sechs Jahren kürzt der deutsche Branchenführer (Marktanteil circa 17 Prozent) die Überschussverzinsung. Und in der Tat: Wie in der Vergangenheit folgten die meisten anderen Lebensversicherungsunternehmen der Vorgabe des Branchenführers. Immerhin kann die Allianz darauf verweisen, dass sie immer noch eine überdurchschnittliche Überschussbeteiligung zahlt und bei dieser Kennzahl nur von der Debeka (4,6 Prozent) übertroffen wird.
Die Überschussbeteiligung ist die am meisten beachtete Kennzahl, auch wenn sie lediglich Auskunft gibt über die aktuelle Rendite, nicht aber über die mutmaßliche Ablaufleistung, die der Versicherte zu erwarten hat. Eine höhere oder niedrigere Überschussbeteiligung ist nur ein Indiz dafür, wie sich die Kapitalanlagen der Lebensversicherungsunternehmen aktuell entwickelt haben.
Dass die meisten Lebensversicherer die Überschussbeteiligung nicht würden halten können, war allerdings abzusehen. Vor Jahresfrist konnten die Überschussbeteiligungen nur deshalb stabil gehalten werden, weil die Branche eigentlich fällige Abschreibungen auf Aktien nicht vorgenommen hat. Dabei nutzte die Branche 2008 Erleichterungen bei der Bewertung durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die es der Assekuranz erlaubte, in gewissen Grenzen vom Niederstwertprinzip abzuweichen. Dies schreibt eigentlich vor, den niedrigsten von zwei Preisen (Anschaffungspreis oder aktueller Marktpreis) anzusetzen. 2009 gelang es, ohne solche Bewertungshilfen auszukommen.
Die Lebensversicherungen haben in normalen Zeiten stille Reserven, wenn die aktuellen Börsenkurse von Aktien und Anleihen über den Anschaffungskursen liegen. Im Jahr 2008 war es umgekehrt: Die Versicherungen hatten stille Lasten, die wider Erwarten schnell aufgrund der Kurserholung an den Finanzmärkten wieder abgebaut werden konnten. Abschreibungen, die 2009 vermieden wurden, müssen nicht, wie zuweilen befürchtet, nachgeholt werden. Das wäre erforderlich gewesen, wenn die Kurse dauerhaft auf dem Tiefstniveau geblieben wären.
Vor diesem Hintergrund kam der Schritt der Allianz, für 2010 die Überschussbeteiligung zu senken, durchaus überraschend, weil die Allianz als besonders finanzstark gilt. Aber offenbar wollte die Allianz die Kunden und die Konkurrenten warnen, keine großen Erwartungen im Hinblick auf einen Wiederanstieg der Überschussbeteiligungen zu hegen. Denn es ist damit zu rechnen, dass die Zinsen, die die Versicherer auf ihre Kapitaleinlagen erzielen, dauerhaft niedrig bleiben. Zehnjährige Pfandbriefe oder Bundesanleihen bringen heute eine Rendite von 3,7 Prozent – vor Jahresfrist waren es noch 4,5 Prozent.
Weil die Assekuranz das Geld der Versicherten möglichst sicher anlegen muss, um die Garantieverzinsung von derzeit 2,25 Prozent auf neu abgeschlossene Verträge erwirtschaften zu können, kommen vor allem festverzinsliche Wertpapiere guter Bonität wie Pfandbriefe und Bundesanleihen für die Anlage des Deckungsstocks infrage. Und für diese sind die Renditen seit Jahren gesunken, zuletzt durch die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank, die auf diese Weise einen noch stärkeren Konjunkturrückgang vermeiden konnte.
Eine weitere Senkung ist absehbar
Zu einer Entwarnung gibt es indes keinen Anlass. Gerade stellte das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht fest, dass die Assekuranz nicht um eine weitere Senkung der Überschussverzinsung herumkomme, wenn sie bis zum Jahr 2018 ihre Risikotragfähigkeit erhalten wolle.
Die Überschussbeteiligung bezieht sich auf den Sparanteil der Versichertenprämie, der circa 75 bis 80 Prozent des Gesamtbeitrags ausmacht. 20 bis 25 Prozent der Prämien werden für Kosten und Risikoschutz aufgewendet. Tatsächlich erhält zum Beispiel der Kunde der Allianz bei einer Überschussbeteiligung von 4,2 Prozent einen Ertrag von 5,15 Prozent. Zur laufenden Überschussverzinsung kommen die Schlussüberschussbeteiligung, die festgesetzt wird, wenn der Versicherungsvertrag ausläuft, und ein Sockelbetrag, der sich aus den Bewertungsreserven ergibt.
Armin Löwe
Tabelle