

Die Koalition erhebt den Anspruch, mit der dritten Stufe zur Strukturreform der Selbstverwaltung mehr Verantwortung zu übertragen, ohne allerdings sich zu versichern, ob die einseitig kostendämpfungspolitisch wirkenden Vorschriften von der Selbstverwaltung und von den Versicherten tatsächlich mit Leben zu erfüllen sind. Oftmals fehlen die dazu erforderlichen Kompetenzen. Der Handlungszwang und die Eile der Reformgesetzgebung sollen dazu beitragen, die Gesetzliche Krankenversicherung "wetterfest bis ins nächste Jahrtausend" (Seehofer) zu machen. Zugleich sollen die tragenden Prinzipien der solidarisch und paritätisch zu finanzierenden Krankenversicherung - das Subsidiaritätsprinzip, das Solidaritätsprinzip und das Prinzip der Eigenverantwortung - wieder in ein stimmiges Verhältnis gebracht werden. In jedem Fall will Seehofer mit diesem Schritt eine vierte Reformstufe überflüssig machen. Die Bundestagswahl wirft denn auch bereits ihre Schatten voraus.
Gewiß kann nicht von einer "Reform an Haupt und Gliedern" gesprochen werden, wenn auch eine Stafette von fünf ineinandergreifenden Teilreformen die dritte Stufe ergeben soll (Krankenhaus-Stabilisierungsgesetz 1995; Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz; Beitragsentlastungsgesetz; 1. und 2. GKVNeuordnungsgesetz). Unbestreitbar erfordert die Stabilisierung der Finanzen der GKV ein kompromißbereites Kooperieren von Bundestag und Bundesrat und deren finanziellen Einstandspflichten nach der von der Verfassung vorgegebenen Kompetenzverteilung. Dazu hätte die Opposition mitspielen müssen, was sie verweigerte. Die Koalition mußte sich folglich auf das Machbare beschränken.
Die Reformstufe, die aus der Sicht der Koalition nicht zur Stolperschwelle werden darf, stand unter dem Zwang, mehr Mittel in das System zur Finanzierung des medizinischen Fortschritts, der "Demographiekomponente" und des kaum beschnittenen Leistungskatalogs zu bringen. Die andere Alternative, den Leistungskatalog zu splitten, Versicherungsfremdes und Obsoletes auszugrenzen oder drastische Einschnitte in das Leistungsrecht vorzunehmen, war auch im Koalitionsalleingang politisch nicht durchsetzbar. Dr. Harald Clade