

„Dieser Verein ist nichts anderes als der Versuch, aus Beihilfe zum Suizid ein Geschäft zu machen. Das können und dürfen wir nicht hinnehmen“, sagte Hoppe. „Der Gesetzgeber darf einfach nicht zulassen, dass solche Vereine gegründet werden.“
Kusch hatte schon früher mit dem Verein „Dr. Roger Kusch Sterbehilfe“ aktive Sterbebegleitung angeboten – damals noch für 8 000 Euro. Im November 2008 wurde Kusch jede weitere aktive Sterbehilfe durch die Hamburger Polizei untersagt, was später vom zuständigen Verwaltungsgericht bestätigt wurde. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Form der Sterbehilfe „den allgemein anerkannten moralischen und sittlichen Wertvorstellungen und dem Menschenbild des Grundgesetzes“ widerspreche.
Bisher gibt es in Deutschland kein Gesetz, das Sterbehilfe regelt. Im Koalitionsvertrag von Union und FDP ist jedoch vorgesehen, die „gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung unter Strafe“ zu stellen. mei
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