BRIEFE
Rehabilitation: Ergotherapie am Arbeitsplatz


Während in der Rehabilitation bereits gute Ansätze zur berufsorientierten Intervention existieren, vermisse ich noch ausreichende Möglichkeiten außerhalb einer Reha. Die Verordnung einer Ergotherapie am Arbeitsplatz ist nach meinen Erfahrungen auf Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich, selbst wenn alle Beteiligten (Beschäftigter, Arbeitgeber, Physiotherapeut, Betriebsarzt, behandelnder Arzt, Krankenversicherung und KV) den Nutzen und die Vorteile sehen. Die Ergotherapie als Hausbesuch kann hingegen schon lange verordnet werden . . .
Viele Beschäftigte können ihre Tätigkeiten und beruflichen Belastungen nicht realistisch schildern und wissen nicht, welches die wichtigen, ergonomisch ungünstigen Bewegungen und Körperhaltungen sind. Dann kann vielleicht auch die beste Reha nicht durchgehend optimal greifen und benötigt eine Ergänzung vor Ort. Wir Arbeitsmediziner kennen zwar meist die Arbeitsplätze, wissen aber in der Regel nicht, wer sich wann wo in einer Reha befindet. Wir sind darauf angewiesen, dass sich die Rehaeinrichtungen bei uns melden. Wir werden aber nur selten angerufen. Viele Beschäftigte haben auch gar keinen Betriebsarzt oder er ist für sie unerreichbar.
Außerdem ist bei zahlreichen Tätigkeiten ergonomisches Arbeiten nur eingeschränkt möglich, zum Beispiel in der Krankenpflege oder im Rettungsdienst. Hier muss vor Ort ein individueller Kompromiss gefunden werden . . . Eine Finanzierung der Ergotherapie am Arbeitsplatz durch die Arbeitgeber ist außer in Einzelfällen illusorisch . . . Ich wünsche mir Gehör . . . bei der KV und den Krankenversicherungen, damit entsprechende Möglichkeiten zur Verordnung geschaffen werden . . .
Dr. Bettina Osebek, Kreiskliniken Reutlingen GmbH, 72764 Reutlingen
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