BRIEFE
Rehabilitation: Der Betriebsarzt als erster Ansprechpartner


Da zwischenzeitlich in Deutschland (mit Verweis auf die „Unternehmermodelle“: zumindest theoretisch) alle Beschäftigten und alle Betriebe von einem approbierten Facharzt für Arbeitsmedizin oder einem approbierten Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin ärztlich betreut werden, sollten diese Kolleginnen und Kollegen gerade für Rehabilitationskliniken und auch für Berufsförderungswerke die ersten Ansprechpartner sein, zumindest wenn es um medizinische Belange im Rahmen von Wiedereingliederungsmaßnahmen, Arbeitserprobungen und Ähnliches geht. Dies ist nach meiner Erfahrung auch gelebte Praxis und hat sich über die Jahre bewährt, zumindest in dem Umfeld, mit dem unser werksärztlicher Bereich zusammenarbeitet . . .
Dr. med. Volker Christmann, 66714 Saarlouis
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