BRIEFE
Schnittstellen: Das System der Rabattverträge muss fallen


Bei der Entlassung erhält der Patient einen vorläufigen Bericht mit Therapievorschlag – durch den Hausarzt/weiterbehandelnden Arzt zu prüfen und nach dessen Kenntnis fortzusetzen. Für jede Standardmedikation kann man in der Roten Liste die möglichen Generika identifizieren und verordnen.
Wenn sich das KV-System hier betriebswirtschaftlich beteiligen will, muss das System der Rabattverträge fallen. Übersichtliche Vorschläge und Anweisungen für eine Standardtherapie bei einer bestimmten Diagnose sind dann Aufgabe der KV. Einer sinnvollen Lösung stehen vor allem das föderalistische System entgegen und die Budgetierung. In einem übersichtlichen System bleibt die Standardmedikation eine Empfehlung, sie wird sich in der Regel auf Generika beziehen und bei ihrer Verordnung kann auch keine Budgetierung angesetzt werden. Abweichungen von der Standardmedikation ergeben sich aus dem Einzelfall und sollten keine schriftliche Begründung erfordern (eine KV ist kein Expertengremium).
Das betriebswirtschaftliche Denken der KVen muss dem Wohl des Patienten folgen, der dann eine wirksame Pharmakotherapie durch Fortsetzung der Behandlung nach Entlassung aus dem Krankenhaus erhält, ohne pharmapolitische Diskussion . . .
Prof. Dr. Juergen Sandow, 61479 Glashütten
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