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Die Forscher betonten darin nochmals, dass sie zwei approbierte psychotherapeutische Berufe empfehlen: den Psychotherapeuten mit Schwerpunkt Erwachsene und den Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche. Alternativ sei auch nur ein psychotherapeutischer Beruf möglich, dann aber mit einer Spezialisierung für die Behandlung von Erwachsenen oder Kindern und Jugendlichen. In beiden Varianten sollte für die Auszubildenden die Möglichkeit bestehen, durch eine längere Ausbildungszeit beide Approbationen beziehungsweise Spezialisierungen zu erlangen.
Masterabschluss als Zugangsvoraussetzung
Bisher schließt sich die Ausbildung zum PP beziehungsweise zum KJP an ein abgeschlossenes sozialwissenschaftliches Studium an. Die Forscher empfehlen, dieses Verfahren beizubehalten. Die Strukturen dafür seien etabliert und bewährt. Änderungen könnten hingegen zu neuen Problemen führen, ohne Qualität oder Ablauf der Ausbildung zu verbessern. Eine direkte Qualifikation über ein Studium mit anschließender Weiterbildung – wie bei Medizinern – lehnen die Gutachter hingegen ab. Nach ihrer Einschätzung ist ein Masterabschluss aufgrund der fehlenden klinischen Erfahrung nicht ausreichend, um einen Heilberuf auszuüben.
Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zum PP oder KJP soll der Masterabschluss sein. Derzeit wird in etwa der Hälfte der Bundesländer auch ein Bachelor für die Zulassung zur KJP-Ausbildung akzeptiert. Nach Ansicht der Gutachter senkt dies jedoch die Ausbildungsqualität zu sehr. Schon jetzt zeige sich, dass Absolventen mit Fachhochschuldiplom oder Magister im Durchschnitt häufiger Prüfungen wiederholen müssten und schlechtere Abschlussnoten erreichten, als Absolventen mit höheren Hochschulabschlüssen. Der Bachelor als Zugangsvoraussetzung würde die Eingangsqualifikation – allein durch die um ein Jahr kürzere Regelstudienzeit – weiter reduzieren.
Inhaltlich sprechen sich die Gutachter dafür aus, die Ausbildung wie bisher an einem Schwerpunkt- beziehungsweise Vertiefungsverfahren auszurichten. Entscheidend sei dabei, dass die Ausbildung ein evidenzbasiertes Arbeiten unter Berücksichtigung aktueller Forschungsergebnisse ermögliche.
Im Rahmen des Gutachtens wird außerdem auf eine Kompetenzerweiterung der Psychotherapeuten eingegangen. Demnach wird empfohlen, Psychotherapeuten zu ermächtigen, Patienten krankzu- schreiben, Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sowie Überweisungen in psychiatrische Kliniken vorzunehmen. Dass PP und KJP Psychopharmaka verschreiben dürfen, lehnten die Forscher hingegen ab. Die hierfür notwendigen Grundlagen wären zu umfangreich, um sie in die Ausbildung zu integrieren.
Dr. rer. nat. Marc Meißner
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