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LNSLNS Der Bewertungsausschuss hat in seiner 208. Sitzung am 8./9. Dezember 2009 zwei Beschlüsse zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe nach § 87a Abs. 3 Satz 1 SGB V zur Vergütung von Leistungen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung im Rahmen des Fremdkassenzahlungsausgleiches (FKZ) mit Wirkung zum 1. Januar 2009 bzw. zum 1. Januar 2010 gefasst. Diese Beschlüsse dienen dazu, einerseits den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses in seiner 7./8. Sitzung vom 27./28. August 2008 zur Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung sowie andererseits den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses in seiner 15. Sitzung am 2. September 2009 zur Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Vergütung im Jahr 2010, geändert durch den Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 208. Sitzung am 8./9. Dezember 2009, im Beschluss Teil B, Ziffern 1.2 und 2.1 Nr. 4, zu konkretisieren.

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