

Der Erweiterte Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 4 SGB V hat in seiner 17. Sitzung am 16. Dezember 2009 zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung sowie von arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen mit Wirkung zum 1. Januar 2010 beschlossen und für das erste und zweite Quartal 2010 Übergangsbestimmungen hierzu festgelegt.
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