GOÄ-RATGEBER
Mengenbegrenzung bei serologischer Allergiediagnostik


Auch bei der serologischen Allergiediagnostik besteht beispielsweise für die Nr. 3891 GOÄ „Allergenspezifisches Immunglobulin (z. B. IgE), Einzelallergentest (z. B. RAST), im Einzelansatz, Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, bis zu zehn Einzelallergenen, je Allergen“ eine Höchstwertbegrenzung.
Gemäß den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M. Nr. 6 Satz 1 GOÄ umfassen die in diesem Abschnitt enthaltenen Höchstwerte alle Untersuchungen aus einer Art von Körpermaterial (zum Beispiel Blut einschließlich seiner Bestandteile Serum, Plasma und Blutzellen), das an einem Kalendertag gewonnen wurde, auch wenn dieses an mehreren Tagen untersucht wurde.
Wird somit im Rahmen einer Allergiebehandlung eine serologische Diagnostik mit Bestimmung spezifischer IgE-Antikörper notwendig, kann die Nr. 3891 GOÄ je Einzelallergen, maximal zehnmal je Untersuchungsmaterial, das an einem Kalendertag entnommen wurde, berechnet werden.
Dr. med. Stefan Gorlas
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