POLITIK: Leitartikel
Krankenhäuser/Gesundheitsstrukturreform: Auch für Kliniken gilt Kostendisziplin


Nach Verabschiedung der fünfgliedrigen Stafette der Gesundheitsstruktur- und Kostendämpfungsgesetze
(Krankenhaus-Stabilitätsgesetz, Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz; Beitragsentlastungsgesetz;
1. und 2. GKV-Neuordnungsgesetz) beklagen die Krankenkassen, daß der Gesetzgeber ihnen keine wirksamen
Instrumente zugeschanzt habe, um über die Bedarfsplanung und vertragliche Abmachungen über die
Strukturierung, die Dimensionierung und das Angebot an stationären Krankenhausleistungen direkt Einfluß
auf das Ausgabengebaren dieses Sektors zu nehmen. Wie kein anderer Bereich könne das Krankenhaus weiter
auf den Schutzschild und die Aufsicht der Länder bauen - wiewohl diese doch ein Interesse daran haben
müßten, die Ausgaben im stationären Sektor in Schach und Proportion zu halten und die
Investitionskostenförderung auf ein vertretbares Maß zurückzufahren. Nur marginal sind die Änderungen zu
einer Verstärkung der ambulanten Versorgung durch geeignete Rahmenbedingungen ausgefallen. Die
versprochene Trendwende in der Gesundheitspolitik ist ebensowenig spürbar geworden, wie Absichten zu
erkennen sind, an der Nahtstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung mehr Strukturstabilisatoren
und kostenentlastende Effekte einzubauen. In dieser politischen Gemengelage war es für die
Krankenhausträger leicht, beim 20. Deutschen Krankenhaustag in Hannover Anfang Juni ihre Dauerforderung
zu erneuern, das Krankenhaus als sowohl ambulant als auch stationär fachärztliche Leistungen anbietendes
Gesundheitszentrum zu propagieren. Dadurch könnten viele Doppeluntersuchungen und
Mehrfachbehandlungen vermieden und zumindest in der hochspezialisierten Medizin die Verzahnung und
engere Kooperation vorangetrieben werden.
Vorstoß der DKG
Bereitwillig will die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) denn auch die Öffnungsklauseln in dem 2.
Weiterentwicklungsgesetz aufgreifen und bei der Realisierung von Modellvorhaben mitwirken, um neue
Versorgungs- und Vergütungsstrukturen zu erproben. Beim Deutschen Krankenhaustag kündigte die DKG an,
ein praktikables Konzept für die Realisierung neuer Gestaltungs- und Angebotsformen, etwa in der Tages- und
Kurzzeitchirurgie, aber auch auf dem Feld neuer leistungsbezogener Vergütungssysteme, etwa über
Fallpauschalen und Sonderentgelte, zu entwickeln.
Dessenungeachtet hat Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer verdeutlicht, daß es mit ihm keine weitere
institutionelle Öffnung der Krankenhäuser für ambulatorische Leistungen geben werde. Der hochspezialisierte
und ausgabenträchtigste Sektor könne nicht noch weiter in den Mittelpunkt des gegliederten
Versorgungssystems gerückt werden, versicherte Seehofer Ende Mai beim 100. Deutschen Ärztetag in
Eisenach. Davon rückte er auch vor dem Krankenhaustag keinen Deut ab. Auch die Krankenhausgesellschaft
will bisher schon begangene Brücken zwischen ambulanter und stationärer Versorgung verstärken, um
fließende Übergänge zu schaffen. Da neue gesetzliche Regelungen vorerst wegen des politischen Patts nicht
realisiert werden könnten, baut die DKG auf eine Selbstverwaltungsregelung und fordert, bestehende
gesetzliche Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen. Zudem versichert die DKG, das Selbstbindungskonzept
ihren Mitgliedern zur Beherzigung zu empfehlen.
Konkret nennt die DKG dabei zwei Möglichkeiten:
- Ausbau des kooperativen Belegarztsystems und eine intensivere Kooperation zwischen Vertragsärzten und
dem Krankenhaus;
- gemeinsame Nutzung von Großgeräten und der hochspezialisierten klinischen Apparatur im Krankenhaus
durch niedergelassene Ärzte (durch Abschluß entsprechender Nutzungsverträge). Dies wird auch von der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung befürtwortet - allerdings mit einer Kooperation in beiden Richtungen
unter gleichen Bedingungen.
Den Behauptungen, der Kliniksektor sei in den letzten Jahren stranguliert worden, hielt Seehofer in Hannover
entgegen, daß die Ausgaben der Krankenkassen im stationären Bereich von 1993 bis 1996 im Westen um 15
und im Osten sogar um 42 Prozent gestiegen seien. Diese Daten lägen deutlich über der Ausgabenentwicklung
in anderen Sektoren und der GKV insgesamt. Die Ausgaben für die stationäre Versorgung beanspruchen
inzwischen rund 35 Prozent des gesamten Ausgabenblocks in der Gesetzlichen Krankenversicherung, mehr als
102 Milliarden DM in 1996 (bei einem Ausgabenvolumen der Gesetzlichen Krankenversicherung von rund
260 Milliarden DM).
Daß von dem hochtechnisierten, personalintensiven Leistungszentrum Krankenhaus Gefahren auf die
Ausgabenstabilität und die Struktur im Gesundheitswesen ausgehen können, ist auch den Politikern bekannt.
Die Arbeitsverdichtung in den Krankenhäusern ist trotz verbesserten Personalschlüssels vor allem im
Pflegebereich spürbar gewachsen. Die Anstrengungen zur Ausschöpfung noch mobilisierbarer
Wirtschaftlichkeitsreserven wurden verstärkt. Die durchschnittliche Verweildauer wurde auf 12 Tage verkürzt,
liegt aber im internationalen Vergleich ebenso wie die "Bettendichte" noch relativ hoch. Flexible
Personaleinsatzkonzepte wurden eingeführt, die Computerisierung hat Vorrang, und der Wirtschaftlichkeit
wird zunehmend Priorität eingeräumt - alles Tatbestände, auf die die Kliniken mit Stolz hinweisen und die die
Politik inzwischen auch anerkennt. Seehofer konstatierte denn auch: "Betrachtet man das Niveau und die
Qualität der Versorgung isoliert, gibt es keinen Reformbedarf." Allerdings zwinge die anhaltende Finanznot zu
weiteren Selbstbeschränkungsmaßnahmen, solidarischen Anstrengungen und zu weiteren Reformen vor allem
auf Selbstverwaltungsebene. Moderne Medizin sei weder mit einem Null-Wachstum bei den Leistungsausgaben
noch mit einem sturen Sparen zu machen. Dies sei kein "Königsweg", so Seehofer.
Schmerzgrenze
Für die DKG ist das mit dem "Beitragsentlastungsgesetz" den Krankenhäusern in den Jahren 1997 bis 1999
abgeforderte pauschale Sparopfer von insgesamt 2,4 Milliarden DM die Höchstgrenze des Zumutbaren. Die
Krankenhäuser verteidigen ihre Spitzenstellung; sie müßten auch künftig die gestiegenen
Leistungsanforderungen weiter erfüllen können. Es müsse beachtet werden, daß etwa zwei Drittel der
gesamten Krankenhauskosten auf die Personalkosten entfallen. Die Krankenhausträger pochen darauf, daß die
Budgets künftig gemeinsam mit den Krankenkassen vereinbart werden. Jedes Krankenhaus müsse genau
prüfen, ob die gesetzlichen Ausnahmetatbestände zutreffen (und Ansprüche realisieren):
- Veränderungen der medizinischen Leistungsstruktur oder der Fallzahlen;
- zusätzliche Kapazitäten für medizinische Leistungen auf Grund der Krankenhausplanung oder des
Investitionsprogramms des Landes;
- Finanzierung von Rationalisierungsmaßnahmen (§ 18 b KHG).
Die DKG begrüßt, daß der Instandhaltungsbedarf künftig auf Dauer pflegesatzfähig ist. Die Art und Höhe der
Finanzierung wurde vorerst auf drei Jahre befristet, um Erfahrungen zu sammeln. Die Finanzierung ist
lohnnebenkostenneutral, weil das Klinik-"Notopfer" von 20 DM je Versicherten und Jahr zusätzlich zum
Versicherungsbeitrag aufzubringen ist (ohne Arbeitgeberbeteiligung). Die Krankenhausbenutzer zahlen einen
pauschalen Zuschlag von 1,1 Prozent auf den Pflegesatz, um aufwendige Regelungen zu vermeiden. Weitere
Lichtblicke aus der Sicht der DKG: bessere Abrechnungsmöglichkeiten für zusätzliche
Transplantationsleistungen und Wegfall der Großgeräteplanung. Klargestellt wurde, daß Einmalzahlungen im
öffentlichen Dienst, bezogen auf das Jahr 1996, als lineare Steigerungsrate anerkannt werden müssen. Darüber
hinaus soll das Erlösabzugsverfahren um zwei Jahre verlängert werden. Begrüßt wird auch die Vorschrift, die
Sonderentgelte und Fallpauschalen auf Selbstverwaltungsebene zügig weiterzuentwickeln. Die FDP befürwortet
die Anwendung dieses Entgeltsystems auch im Bereich der Reha-Kliniken.
Eine Stufenregelung wird jetzt von der Politik angestrebt. Das angepeilte Sparvolumen im Reha-Bereich von
3,2 Milliarden DM tendiere eher auf fünf Milliarden DM. Die Folge: 150 Reha-Kliniken haben bereits
dichtgemacht. Die Rentenversicherungsträger haben angekündigt, 390 000 Reha-Maßnahmen im Jahr 1997
nicht mehr zu bewilligen. 50 Prozent aller Einrichtungen klagen über Minderbelegungen, haben Kurzarbeit
angemeldet und rechnen mit weiteren Entlassungen. Beim BDPK-Bundeskongreß (der Privatkrankenanstalten)
in Bonn zeigte sich der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Wolfgang Lohmann, betroffen:
"Dies ist vom Gesetzgeber in dieser Höhe nicht gewollt."
Am 28. April haben Baden-Württemberg und Bayern eine Initiative im Bundesrat zur Änderung des SGB VI
gestartet. Danach sollen sich die Ausgaben für Reha-Leistungen im Bereich der Rentenversicherung auf das
Jahr 1994 beziehen (nicht auf das Basisjahr 1993) und ohne Absenkung budgetiert werden. Mehrkosten für die
Rentenversicherungsträger: 1,47 Milliarden DM. Bundeswirtschaftsminister Dr. Günter Rexrodt soll kurzfristig
ein Strategie- und Marketingkonzept für die darbenden Kur- und Rehakliniken entwerfen (Kosten: 500 000
DM). . . Dr. Harald Clade
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