BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage III Nummer 41: Rhinologika vom 12. November 2009


I.
In Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie wird in der rechten Tabellenspalte („Rechtliche Grundlagen und Hinweise“) der zu der Nummer 41 („Rhinologika in fixer Kombination mit gefäßaktiven Stoffen“) gegebene Hinweis mit dem Inhalt
„Diese nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgrund des besonderen Gefährdungspotenzials unzweckmäßig.“ gestrichen.
II.
Die Änderung tritt mit Wirkung vom 1. November 2009 in Kraft.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 12. November 2009
Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Hess
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