

Neu ist auch, dass die vom Arbeitgeber gemeldeten Daten zur Unfallversicherung – auf Wunsch des Gesetzgebers – jetzt im Auftrag der Unfallversicherung von der gesetzlichen Rentenversicherung geprüft werden. Die Jahrgänge bis 2008 werden jedoch weiterhin von den Betriebsprüfern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft.
Beim Beitrag zur Unfallversicherung müssen Arbeitgeber seit Jahresbeginn eine Änderung bei der Behandlung von Wertguthaben beachten. Aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber können Beschäftigte Arbeitsentgelt in ein Wertguthaben übertragen, um dieses später im Rahmen der Altersteilzeit oder eines Sabbaticals zu entnehmen. Einige Berufsgenossenschaften erheben Beiträge bisher erst bei der Auszahlung dieser Wertguthaben. Künftig müssen Beiträge auf Wertguthaben einheitlich in der gesamten Unfallversicherung dann gezahlt werden, wenn sie entstehen.
Seit dem 4. Januar 2010 gibt es auch eine zentrale Servicenummer für die gesetzliche Unfallversicherung. Die „Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung“ ist unter der Nummer 08 00/6 05 04 04 von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Dort erhalten Unternehmer und Versicherte Auskunft zu allen Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen. Wenn nötig, werden sie auch weitervermittelt an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. WZ