AKTUELL
Qualitätssicherung: Sektorübergreifend geregelt


Der G-BA erteilt
gezielte Aufträge
zur sektorenübergreifenden
Qualitätssicherung – etwa bei Knieoperationen. Foto: dpa
Die Patientendaten erhält das mit der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung beauftragte AQUA-Institut künftig von Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten, Medizi - nischen Versorgungszentren und Zahnärzten. Bevor es tätig werden kann, muss es vom G-BA einen gezielten Auftrag für einen bestimmten Bereich, zum Beispiel Knieoperationen oder die Behandlung des Rektumkarzinoms, erhalten haben. Die Patientendaten der im Kollektivvertrag tätigen Ärzte stammen von den Datenannahmestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Daten von in Hausarztverträgen eingeschriebenen Patienten sollen von einer noch einzurichtenden Vertrauensstelle kommen.
Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. med. Carl-Heinz Müller, wies darauf hin, dass es keinen Unterschied zwischen der Kollektiv- und der Selektivvertragsebene geben werde. „Da herrschen die gleichen Verkehrsregeln“, erklärte Müller. Zudem werde berücksichtigt, dass ein Arzt, der schwierige Erkrankungen behandele, es auch schwerer habe, gute Ergebnisse zu erzielen.
„Das AQUA-Institut stellt die Daten zunächst intern zur Verfügung“, sagte Hess. Veröffentlicht würden sie erst, nachdem sie in einer Risikoadjustierung gewichtet worden seien. Stellt das Institut Auffälligkeiten bei den Daten fest, beispielsweise eine Nachblutung nach einer Operation oder die Wiederaufnahme in ein Krankenhaus, werden die beteiligten Ärzte gebeten, sich schriftlich zu dem Fall zu äußern. Erst wenn die Ärzte nicht kooperieren, können Sanktionen folgen. fos
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