BRIEFE
MDK: Erfahrungen als MDK-Gutachter in Bayern


Nach jetzt bald 13 Monaten beim MDK Bayern kann ich Folgendes objektiv und kritisch feststellen:
– Beim MDK (ich kann hier aktuell nur bezüglich des MDK Bayern mit Sicherheit berichten) arbeiten gut qualifizierte Fachärzte der verschiedensten Fachbereiche mit umfangreichen Zusatzbezeichnungen.
– Auch beim MDK muss gearbeitet werden! Zwar „nur“ 38,5 Stunden/Woche mit elektronischer Zeiterfassung und Überstundenausgleich, aber gerade als Arzt, welcher in seiner AiP-Zeit noch achtmal monatlich 36-Stunden-Dienste absolvieren „durfte“, ist dies ein unglaublicher Gewinn an Lebensqualität. Aus der abwertenden Beurteilung des Kollegen Matthes demgegenüber spricht wohl eher Neid als Objektivität.
– Zwar ist der MDK der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (!) und wird von dieser per Umlage finanziert (im Schnitt insgesamt. ca. elf Euro/Jahr je Versicherten für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen), die Gutachter sind aber laut Gesetz „bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen Aufgaben nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen“ (§ 275 Abs. 5 Satz 1 SGB V). Deshalb unterliegen sie, für mich im Rahmen meiner Tätigkeit immer wieder nachvollziehbar, keinerlei Weisungspflicht seitens der Krankenkasse.
– Ich habe mich in zehn Berufsjahren als ärztlicher Arbeitnehmer selten so geschätzt gefühlt, wurde exzellent eingearbeitet und werde umfangreich gefördert/fortgebildet.
Natürlich ist einem mit der Entscheidung zur Tätigkeit beim MDK bewusst, dass man einen Arbeitgeber wählt, der bei Teilen der Ärzteschaft nicht unbedingt beliebt ist. Was mich persönlich überrascht hat ist, dass man als MDK-Gutachter auch von der anderen Seite (Krankenkassen) unter andauerndem Druck steht. Letztendlich bewegt man sich in einem Spannungsfeld und kann, ausreichend Selbstbewusstsein vorausgesetzt, entsprechende objektive Entscheidungen fällen.
Die populistische Forderung, den MDK abzuschaffen und die frei werdenden Geldmittel „den Versicherten zuzuführen“ ist ebenso plakativ wie effektlos. Wer möchte in Zukunft im Einzelfall medizinisch entscheiden, wie die eingeschränkten (finanziellen) Ressourcen des GKV-Systems verteilt werden? Ein nicht geringer Anteil der von den Kassen an den MDK herangeführten Fragestellungen bezüglich ungewöhnlicher Behandlungsmethoden und Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, medizinisch „notwendigen“ Schönheitsoperationen, aber auch von Rehaanträgen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (und weiteren) sind mit fast schon „Wunsch-Attesten“ der ärztlichen Kollegen unterstützt. Von evidenzbasierter Medizin möchte ich hier gar nicht sprechen.
Ich persönlich finde dies als nicht unbedingt verwerflich, da der praktisch tätige Arzt (insbesondere der niedergelassene) der Anwalt des Versicherten ist/sein sollte. In diesem Moment muss man aber auch zulassen, dass die die Maßnahme finanzierende Seite (hier: die jeweilige Krankenkasse) einen unabhängigen Gutachter einsetzt. Der niedergelassene Arzt oder ein Krankenhausarzt kann dies nicht sein! . . .
Daniel Merten, MDK Bayern, Beratungszentrum Aschaffenburg, 63743 Aschaffenburg