BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 215. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Vergütung im Jahr 2010: Teil F – Änderung des Beschlusses zur Berechnung und zur Anpassung von arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen nach § 87b Abs. 2 und 3 SGB V mit Wirkung zum 1. Januar 2010


1. Verlängerung der Frist in Abschnitt I., Nr. 1.2.4
Der erste Satz im Anschluss an die Aufzählung in Abschnitt I., Nr. 1.2.4 zur Vorgabe von Zuschlägen für Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten wird wie folgt neu gefasst:
„Diese Regelung gilt vorerst bis zum 30. Juni 2010 und wird ggf. angepasst.“
2. Anpassung des Bezugsquartals in Abschnitt I., Nr. 3.7
Im ersten Satz der Regelung in Abschnitt I., Nr. 3.7 wird das Wort „Vorjahresquartal“ durch das Wort „Vorvorjahresquartal“ ersetzt.
Vorbehalt:
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
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