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Schwangerschaftsabbrüche: Änderung der Statistik
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Anfang dieses Jahres ist eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Kraft getreten, die von der DGGG und der BÄK begrüßt worden war. Es wurde aber kritisiert, dass im Rahmen der Gesetzesänderung keine Anpassung der statistischen Erfassung beschlossen worden sei. Die Mängel bestanden nach Angaben von Prof. Dr. med. Heribert Kentenich, Berlin, darin, „dass die Diagnosen, die im Konfliktfall zum Abbruch führen, nicht erfasst werden, dass in der Praxis unklare Angaben zur Dauer der Schwangerschaft gegeben werden und dass einige Methoden des Schwangerschaftsabbruchs nicht erfasst werden“. Kli
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