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Pharmazeutische Industrie: Kuckucksei


Gemeint ist der neue Paragraph 73a im SGB V, der den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen die Möglichkeit zum Abschluß sogenannter Strukturverträge einräumt. Kombinierte Budgets wären dabei eine denkbare Form - also die Zusammenführung von ärztlichem Honorar und den Ausgaben für Arzneimittelverordnungen. Für Vogel heißt das: Auch die Höhe des ärztlichen Einkommens kann vom Umfang der veranlaßten Leistungen abhängig gemacht werden. "Weil dem Arzt das eigene Hemd näher ist, sehen wir eine erhebliche Gefahr für das Arzt-Patient-Verhältnis", fürchtet der BPI-Vorsitzende.
Selbst die Einführung von Arzneimittellisten - von der Koalition aus guten Gründen (Vogel) vermieden - sei über Strukturverträge nun möglich. Die neuen Vertragsformen können nach Auffassung des BPI-Vorsitzenden das System der solidarischen Krankenversicherung de facto aushöhlen.
Für Vogel ist es deshalb nicht weit her mit der gleichberechtigten Mitsprache aller Beteiligten im Gesundheitswesen: "Von wegen gleichlange Spieße!" Herausgekommen sei bei der Gesundheitsreform lediglich ein Machtzuwachs von KVen und Krankenkassen - kumuliert im Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen. In diesem Gremium hätte die pharmazeutische Industrie gerne als Beirat mitgewirkt. Doch der Gesetzgeber wollte das nicht. Aus Vogels Sicht ist die "Vorfahrt für die Selbstverwaltung" deshalb auch kaum mehr als freie Fahrt für Ärzteschaft und Krankenkassen. Josef Maus