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Pflegebranche: Entscheidung über Mindestlohn vertagt
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In der Kommission vertreten sind die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die kommunalen und privaten Arbeitgeber sowie Diakonie und Caritas für die Kirchen. Nur wenn die Verhandlungen eine Einigung ergeben, kann Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen Mindestlohn in der Pflege per Verordnung für allgemeinverbindlich erklären. Dies ist wiederum möglich, weil die Große Koalition die Branche im vergangenen Jahr in das Entsendegesetz aufgenommen hatte.
Die Kommission steht unter einem gewissen Einigungsdruck. Denn ab Mai 2011 gilt in der Europäischen Union die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Pflegeanbieter in Deutschland befürchten, dann könnten ausländische Unternehmen hierzulande Pflege zum Billigtarif anbieten. Über das Entsendegesetz wäre der Mindestlohn auch für Anbieter aus dem Ausland bindend. BH
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