BRIEFE
Interview: Ziemlich beruhigt


Mir tun schon lange die Patienten leid. Man hat sie gemolken und oft mit falschen Therapien abgespeist. Das lag nicht an der Ärzteschaft, sondern an den Funktionär(inn)en, gegen die der einzelne Arzt kaum eine Chance hat. In NRW ist es sprichwörtlich, dass ein Kassenarzt gegen die Kassenärztliche Vereinigung vor dem Sozialgericht nicht obsiegen kann.
Zu Recht hat Herr Dr. Rösler den § 73 b SGB V genannt als Beispiel der Patientenentrechtung. Die freie Arztwahl ist heilig. Natürlich führt sie zu einigen unnötigen Konsultationen, aber die haben einen Grund: Der Patient fühlt sich bisher nicht richtig behandelt. Sein Recht, dann woanders sein Heil zu suchen, darf nicht angetastet werden.
Einen Arzt, der dem Patienten bewusst schaden will, habe ich in meinem ganzen Leben nur sehr selten getroffen. Einen Arzt, der betrügt, obwohl er sein gerechtes Auskommen hat, etwas häufiger, aber immer noch nicht oft. Unter diesem Aspekt sind der Kontrollwahn und die daraus abgeleitete Dokumentationspflicht der Frau Schmidt krankhaft . . .
Dr. med. Heinz Gerhard Vogelsang, 47802 Krefeld
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.