

Die Beschlüsse (schriftliche Beschlussfassungen) der 201. und 204. Sitzung des Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht sowie unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner. Nach Abschluss der Unterschriftsverfahren und nach Ablauf der Vorbehaltsfristen des BMG sind die Vorbehalte zu den Veröffentlichungen damit gegenstandslos.
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