

Das neue Gendiagnostikgesetz wurde schön von Ihnen zusammengefasst und am Wochenende, bevor es in Kraft trat, präsentiert. Aber merkt denn gar keiner, welchen Zündstoff es beinhaltet und was es für die tägliche Arbeit in unseren Praxen bedeutet?! Jeder Patient muss zum Beispiel vor und nach Bestimmung einer Faktor-II- oder V-Mutation (wo ist der Unterschied zum Protein-C- und S-Mangel?), aber auch vor jeder pränataldiagnostischen Untersuchung und weiterführenden Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft nicht nur über Art, Umfang und Konsequenzen der Untersuchung, sondern auch genetisch beraten werden. Dazu kommen die Aufklärung über das Recht auf Nichtwissen, die Vernichtung der Untersuchungsergebnisse nach zehn Jahren (oder eben nicht nach schriftlichem Einverständnis), der Hinweis auf psychosoziale Beratungsmöglichkeiten usw. Selbstverständlich wird für alles eine schriftliche Einwilligung verlangt. Was für ein Aufwand und Papierwust! . . . Das Schlimmste ist, dass den Patientinnen Angst gemacht wird. Wenn ich zum Beispiel bisher einen white spot im Herzventrikel eines Feten gesehen habe (Herzfehler kommen dann häufiger vor, deshalb ist ein Ultraschall der Stufe DEGUM II indiziert), habe ich die Patientin mit beruhigenden Worten im Krankenhaus vorgestellt, bisher hatte zum Glück noch nicht ein Kind wirklich einen Herzfehler. Jetzt soll ich die Patientin nicht nur ausführlich über die Ultraschalluntersuchung aufklären (Konsequenz: Ihr Kind könnte einen schweren Herzfehler haben . . .), sondern auch über die Konsequenzen für ihr weiteres Leben (Interruptio oder Leben mit einem schwerkranken Kind . . .). Auch wenn die Untersuchung unauffällig ist, soll ich die Patientin hinterher noch einmal genetisch beraten (worüber, es ist doch alles in Ordnung?!). Selbstverständlich müssen wir alle bis in zwei Jahren für diese Beratung eine vermutlich kosten- und zeitintensive Zusatzausbildung absolvieren. So geht es nicht! Ich rufe alle Kollegen . . . und Berufsverbände auf, dagegen vorzugehen und sinnvolle Regelungen zu finden . . .
Dr. Uta Köbler, 78224 Singen