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Pflege: Mindestlohn von 8,50 Euro beschlossen
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Die Pflegekommission beim Bundesarbeitsministerium hatte rund sechs Monate um eine Regelung gerungen. Die Empfehlung muss noch vom Bundeskabinett bestätigt werden. In zwei weiteren Schritten soll dann die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2012 und 1. Juli 2013 um jeweils 25 Cent bis auf neun Euro im Westen und acht Euro im Osten angehoben werden. Für Arbeitnehmer, die bereits höhere Tariflöhne erhalten, ändert sich nichts.
Für Mitarbeiter von Heimen und Pflegediensten
gilt voraussichtlich ab Juli eine Lohnuntergrenze. Foto: vario images
Der Vorsitzende des Arbeitgeberverbandes Pflege, Thomas Greiner, sprach von einem „bedeutenden Tag für die deutsche Sozialwirtschaft“. Der Mindestlohn helfe sowohl den ungelernten Pflegehilfskräften als auch den Unternehmen, „weil ein maßvoller Mindestlohn vereinbart worden ist, der keine Arbeitsplätze gefährdet“. afp
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