SUPPLEMENT: PRAXiS
Zahlungsverkehr: So zahlt man heute im Internet
Dtsch Arztebl 2010; 107(15): [18]


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Geld gegen Ware – diese alte Kaufmannsregel spielt im Internethandel eine besondere Rolle. Aufgrund schlechter Erfahrungen verschicken nur noch die wenigsten Händler ihre Produkte an unbekannte Kunden gegen offene Rechnung, vielmehr spielen heute moderne Zahlungsverfahren mit sofortiger Abwicklung die entscheidende Rolle.
Die älteste und einfachste Möglichkeit der Zahlung von Online-Käufen stellt die Vorauskasse dar: Bevor die Ware ausgeliefert wird, erhält der Kunde online eine Rechnung angezeigt, die er dann per Überweisung begleichen muss. Damit liegt das Risiko jedoch in vollem Umfang beim Käufer. Liefert der Händler nicht oder ist die Ware mangelhaft, müssen entsprechende zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden, denn ein Rückruf einer Überweisung ist nicht möglich. Kaum wesentlich besser ist die vielfach angebotene Lieferung gegen Nachnahme. Auch sie bietet keinen Schutz im Fall von mangelhafter Lieferung oder gar betrügerischen Machenschaften. Fälle, in denen per Nachnahme der Preis eines bestellten Laptops berechnet wurde, im Paket jedoch nur ein Netzkabel ankam, sind keine Seltenheit. Für Kunden attraktiver ist hingegen die Abbuchung per Lastschrift, die jedoch immer seltener angeboten wird: Lastschriften können jederzeit bei der Hausbank widerrufen werden – und dies auch über die von den Banken und Sparkassen gern genannte Sechswochenfrist hinaus.
Ebenfalls seit langem Standard ist die Bezahlung per Kreditkarte. Der Kunde gibt seine Kartendaten auf einem – üblicherweise verschlüsselt übermittelten – Formular ein, der Händler bucht das Geld vollautomatisch vom Kartenkonto ab. Vorteilhaft für den Käufer ist neben der bequemen Abwicklung die Möglichkeit, Online-Kreditkartenzahlungen bei Betrugsfällen meist widerrufen zu können. Als problematisch wird jedoch die Tatsache gesehen, dass die Daten über das Internet an ein unbekanntes Unternehmen übermittelt werden und daher Missbrauchsgefahren bestehen, auch die ordnungsgemäße Verschlüsselung ist nicht immer gegeben. Wer häufig online per Kreditkarte kauft, sollte daher sein Kartenkonto regelmäßig auf Fehlbuchungen überprüfen. Einige Kartenemittenten bieten mittlerweile auch zusätzliche Sicherheitsmechanismen an, etwa die Freischaltung der Zahlung über spezielle Kennwörter oder auch die Bestätigung jeder Zahlung per SMS auf das Handy.
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Zunehmender Beliebtheit erfreuen sich schließlich Verfahren wie sofortueberweisung.de oder Giropay: Hier verzweigt die Software zur Bezahlung auf eine spezielle Seite, auf der der Kunde seine Bankverbindung sowie PIN und TAN eingeben muss. Die Zahlung wird damit unmittelbar vom eigenen Bankkonto ausgelöst und als – wiederum nicht rückrufbare – Überweisung ausgeführt. Haftungsrechtlich handelt es sich bei Anbietern aus dem Nichtbankenbereich um eine Grauzone: Da der Kunde gemäß AGB seiner Bank PIN und TAN keinem Dritten bekanntgeben darf, besteht im Missbrauchsfall oft keine Haftung durch die Hausbank. Ob dann die von den Dienstleistern angebotenen Absicherungen ausreichen, wird sich mit den ersten Missbrauchsfällen zeigen.
Experten gehen davon aus, dass in den kommenden Jahren noch eine Vielzahl weiterer Zahlungswege entwickelt werden dürfte. So hat vor wenigen Wochen der E-Payment-Anbieter „ClickandBuy“ – früher besser bekannt unter dem Namen „Firstgate“ – den Dienst „Buxter“ ins Leben gerufen, der speziell auf das soziale Netzwerk Facebook zugeschnitten ist. Mit ihm können die weltweit rund 400 Millionen Facebook-User Gelder (derzeit maximal 50 Euro) überweisen und empfangen, das Konto wird wahlweise in Euro oder in US-Dollar geführt. Auch regional bieten viele Finanzdienstleister eigene Lösungen, etwa Paynova in Skandinavien. Eine erhöhte Wachsamkeit ist in jedem Fall unverzichtbar, denn längst ist nicht jedes auf der Homepage wiedergegebene Gütesiegel das Vertrauen wert, das man ihm möglicherweise entgegenbringt. Peter Jobst
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