

Die Einrichtungen sind verpflichtet, zwölf Stunden am Tag Ärzte für die Substitutionstherapie bereitzustellen und eine psychosoziale Betreuung zu organisieren. Darüber hinaus wird die Erstattungsfähigkeit der diamorphingestützten Substitutionsbehandlung an die Bedingung geknüpft, dass alle Mitglieder des ärztlichen Teams regelmäßig an suchtmedizischen Fortbildungen teilnehmen. Mit einer Übergangsfrist von 36 Monaten können sich die Einrichtungen auf die Vorgaben einstellen.
Eine Substitution
mit
Diamorphin
kommt nur infrage,
wenn
andere Therapien
erfolglos
waren. Foto: dpa
Widerstand gab es seitens der CDU/CSU. So bemängelte die drogenpolitische Sprecherin Maria Eichhorn die hohen Kosten: Die Behandlung pro Patient sei drei- bis viermal so teuer, wie die herkömmliche Methadonbehandlung. Dem setzte Christoph Wolf vom Diakonischen Werk entgegen, dass andere Kosten bei erfolgreicher Diamorphintherapie sinken würden, etwa die durch Beschaffungskriminalität und Inhaftierungen verursachten. DL
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.