

In dem Artikel setzt sich die Autorin darüber hinweg, dass es die Psychotherapie nicht gibt. Eine Kassenzulassung als Psychotherapeut kann erhalten, wer in psychoanalytisch orientierten oder verhaltenstherapeutischen Verfahren ausgebildet ist. Die Trennung der beiden Schulen besteht zu Recht, denn beide Verfahren unterscheiden sich grundlegend in Hinsicht auf wissenschaftstheoretische Basis, Menschenbild und Behandlungstechnik. Deswegen sind allgemeingültige Aussagen über ein bestimmtes methodisches Vorgehen nicht nur unmöglich, sondern auch unzulässig. Hausaufgaben sind in psychoanalytischen Verfahren kontraindiziert. All denjenigen Psychotherapeuten, die keine Hausaufgaben einsetzen, deswegen einen „nachlässigen Einsatz“ zu bescheinigen, ist eine diffamierende Aussage, die von der Autorin revidiert werden sollte.
Dipl.-Psych. Cornelia Puk, Psychoanalytikerin
(DGPT, DPV, IPA), 71083 Herrenberg