BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) in seiner 213. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) mit Wirkung zum 1. Juli 2010


Die Bewertung der Versichertenpauschalen nach den Gebührenordnungspositionen 03110, 03111, 03120 und 03121 sowie 04110, 04111, 04120 und 04121 wird wie folgt geändert:
2. Änderung der Prüfzeiten der Versichertenpauschalen im Anhang 3
Die Prüfzeiten der Versichertenpauschalen nach den Gebührenordnungspositionen 03110 und 03120 sowie 04110 und 04120 werden wie folgt geändert:
Vorbehalt:
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
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