BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mitteilungen


– Aufnahme einer Anmerkung hinter der Gebührenordnungsposition (GOP) 01758 zur Klarstellung, dass behandelnde Frauen- und Hausärzte die Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz im Rahmen des Mammographie-Screenings auch ohne eine Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen (hier: Mammographie-Screening) berechnen können.
– Verlängerung des Zeitraumes zur Durchführung eines medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs nach GOP 01906 vom 49. auf den 63. Tag p. m.
– Eröffnung der Berechnungsmöglichkeit der Mammastanzbiopsie nach GOP 08230 bei Vorliegen der entsprechenden Qualifikationsvoraussetzungen für Fachärzte für Chirurgie sowie Radiologie durch Aufnahme in die Präambel des Abschnitts 7.1 Nr. 3 bzw. in die Präambel des Abschnitts 24.1.
– Ergänzung der Präambel des Abschnitts 8.1 Nr. 3 (Frauenheilkunde) um die Klarstellung, dass die GOPen 19310 bis 19312 nur bei Vorliegen der entsprechenden Qualifikationsvoraussetzungen berechnet werden können.
– Präambel zum Abschnitt 11.1: Aufnahme eines Abrechnungsausschlusses der Leistungen nach den GOPen 11210 bis 11212 für Vertragsärzte mit der Zusatzbezeichnung „Medizinische Genetik“.
– Zusatzpauschale fachinternistische Behandlung nach GOP 13250: Aufnahme eines Berechnungsausschlusses gegen die GOP 32247 (Blutgasanalyse) und Ergänzung des obligaten Leistungsinhalts „Allergologische Basisdiagnostik“ um den Zusatz „einschließlich Kosten“. (Anmerkung: Ein reziproker Berechnungsausschluss hinter der GOP 32247 erfolgt durch eine Beschlussfassung der Partner der Bundesmantelverträge.)
– Ergänzung der Leistungslegende der Allergologischen Basisdiagnostik nach GOP 13258 um den Zusatz „einschließlich Kosten“.
– Änderung der dritten Anmerkung zur Zusatzpauschale Angiologie nach GOP 13300: Änderung in „schwerpunktübergreifende“ statt fachgruppenübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften.
– Änderung der ersten Anmerkung zur Onkologischen Zusatzpauschale nach GOP 13675 durch Aufnahme des Mesothelioms der Pleura nach ICD-10-GM C45.0.
– Zuschlagsleistung nach GOP 30704 (Schmerztherapie): Verweis in der Leistungslegende auf die Nrn. 4.–6. (statt Nr. 5.) der Präambel zum Abschnitt 30.7 entsprechend den dort genannten Abrechnungsvoraussetzungen der GOP 30704.
– Zusatzpauschalen nach den GOPen 30920, 30922 und 30924 für die Behandlung von Patienten mit HIV-Infektion: Klarstellung zur Erbringung der Anzahl der Arzt-Patienten-Kontakte durch Aufnahme „mindestens“ im obligaten Leistungsteil.
– CW-Doppler-Sonographie extremitätenversorgender Gefäße nach GOP 33061: Änderung der Leistungslegende in Analogie zur GOP 33072 in „extremitätenver- und/oder entsorgenden Gefäße“.
– Weitere Sequenzen nach Kontrastmitteleinbringung nach GOP 34492: Streichung der in der ersten Anmerkung gelisteten Gebührenordnungspositionen.
– Neuaufnahme einer Präambel zum Abschnitt 35.1, dass die GOPen 35130 bis 35142 und 35150 nur bei entsprechend vorliegender Genehmigung berechnet werden können.
– Änderung des fakultativen Leistungsinhalts der GOPen 35200, 35201, 35220, 35221, 35222, 35223, 35224 und 35225: Angleichung der Leistungslegenden an die neugefassten Psychotherapie-Richtlinien durch Streichung „Abschnitt E 1.2.2“ bzw. „Abschnitt E 1.2.3“ und Ersetzung durch „§ 23b Abs. 1 Nr. 2“ bzw. „§ 23b Abs. 1 Nr. 3“.
– Kostenpauschale nach GOP 40516: Aufnahme der GOP 17310 in die Leistungslegende, sodass die Sachkosten nach GOP 40516 auch bei Erbringung dieser GOP berechnet werden können.
– Anhang 1, Verband: Änderung des Klammerzusatzes durch Streichung „ausgenommen“ und Ersetzung durch „einschließlich“.
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