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Diagnosenverschlüsselung: Richtlinie gilt von 2011 an
DÄ plus


„Es ist von immenser Bedeutung, dass die niedergelassenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten ihre Leistungen richtig codieren“, betont der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. med. Andreas Köhler. Denn seit der Gesundheitsreform 2007 ist die Morbidität der Versicherten der Maßstab für die Veränderung der Gesamtvergütung. Nimmt die Krankheitslast der Bevölkerung zu, gibt es auch mehr Geld für die Versorgung.
Allerdings hatte die KBV bereits Anfang des Jahres festgestellt, dass die Ärzte häufig noch zu allgemein verschlüsseln, so dass sich der Schweregrad einer Erkrankung und mithin deren erhöhter Behandlungsbedarf nicht nachvollziehen lässt (siehe auch DÄ, Heft 4/2010). Hier sollen die Ambulanten Codierrichtlinien mit Erläuterungen und Klarstellungen zum Umgang mit der zehnten Revision der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10), nach der verschlüsselt wird, Abhilfe schaffen. Schulungen und die Einbindung der neuen Vorschriften in die Praxissoftware sollen für eine reibungslose Umsetzung sorgen. HK
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