

Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 218. Sitzung am 26. März 2010 (Präsenzsitzung) beschlossen, dass die Grundpauschalen von Fachärzten bestimmter Arztgruppen, in deren arztgruppenspezifisches EBM-Kapitel die onkologische Zusatzpauschale zum 1. Januar 2008 aufgenommen wurde, um den Leistungsbedarf dieser Zusatzpauschalen bereinigt werden. Dadurch ändern sich bei den im Beschluss gelisteten Grundpauschalen jeweils die Bewertung sowie die Kalkulations- und Prüfzeit.
Ergänzend zu seinem Beschluss in der 218. Sitzung hat der Bewertungsausschuss im Wege des schriftlichen Beschlussverfahrens in seiner 221. Sitzung zusätzlich die Grundpauschale nach der Gebührenordnungsposition 10211 bezüglich der Änderung der Kalkulations- und Prüfzeit aufgenommen.
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