ArchivDeutsches Ärzteblatt17/2010Krankenkassen: Zwei AOKen erheben Zusatzbeitrag

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Krankenkassen: Zwei AOKen erheben Zusatzbeitrag

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Als erste Krankenkassen aus dem AOK-Verband werden die AOK Saarland und die AOK Rheinland-Pfalz voraussichtlich ab Mai einen Zusatzbeitrag erheben. Dies berichtete die „Rheinische Post“ unter Berufung auf Kassenkreise. Die AOK Rheinland-Pfalz wies darauf hin, dass es noch keinen Verwaltungsratsbeschluss für den Zusatzbeitrag gebe, schloss eine entsprechende Entscheidung aber auch nicht aus.

Millionen gesetzlich Versicherte müssen bereits seit März Zusatzbeiträge zahlen. Meist fallen pro Monat acht Euro zusätzlich zum normalen Versicherungsbeitrag an. Maximal können die Kassen 37,50 Euro erheben, ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Erhebt eine Kasse erstmals den Zusatzbeitrag, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht.

Das Defizit der Krankenversicherung setzt auch einigen anderen Kassen zu. Nach Informationen der „Rheinischen Post“ haben die beiden gesetzlichen Kassen BKK Heilberufe und BKK City dem Bundesversicherungsamt angezeigt, dass sie Gefahr laufen, ihren Haushalt nicht ausgleichen zu können. afp

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