POLITIK
Deutscher HausärzteVerband: „Mobilisierung ist der wichtigste Punkt“
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Egal, wie die Landtagswahl am 9. Mai in Nordrhein-Westfalen ausgeht, der Deutsche Hausärzteverband (HÄV) wird auf Linie bleiben können. Davon ging dessen Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt während der Delegiertenversammlung am 16. und 17. April in Dresden aus: „Wir können und werden auf der Grundlage des § 73 b zeigen, dass Qualität und Wirtschaftlichkeit kein unlösbarer Widerspruch sein müssen, und wir werden die hausarztzentrierte Versorgung als die Alternative zu einem abgehalfterten Kollektivvertragssystem als neue Form der Regelversorgung etablieren.“
Zufriedenes Duo:
Bundesvorsitzender
Ulrich Weigeldt
(rechts) und Hauptgeschäftsführer
Eberhard Mehl.
Weigeldt verwies auf die erfolgreichen Hausarztverträge in Bayern und Baden-Württemberg, wie üblich ohne Details des Erfolgs zu nennen, und ergänzte: „Wir stehen aber erst am Beginn, wir wollen mehr als nur etwas mehr Honorar für die Hausärzte. Wir wollen ihre Position im System stärken.“
Dazu ist es aus Sicht des HÄV zunächst noch notwendig, sich in den stets heftig kritisierten Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu betätigen. Dies allerdings nur, um ohne Wenn und Aber die Verbandspositionen durchzusetzen, wie in der Diskussion deutlich wurde.
Man habe in den letzten zwei Jahren erfahren, „dass die KV und die KBV alles getan haben, um die Umsetzung unserer Verträge zu behindern“, kritisierte Dr. med. Berthold Dietsche, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg. So könne es nicht weitergehen.
Dietsches Landesverband präsentierte deshalb einen später mit großer Mehrheit beschlossenen Antrag, mit dem begründet wurde, warum man die KVen noch nicht links liegen lassen könne. Darin heißt es: „Das Scheitern der Honorarreform der KBV mit existenzbedrohenden Honorarverlusten in mehreren Bundesländern, aber auch die häufig unzureichende Kooperation der Körperschaft bei der Umsetzung der hausarztzentrierten Versorgung zeigt, dass auch künftig eine ausreichende Präsenz hausärztlicher Vertreter in den KVen zwingend ist.“
Geschlossene
Reihen, geschlossenes
Abstimmungsverhalten:
die Delegierten in
Dresden. Fotos: Andreas Lehr
Wenn der HÄV erfolgreich Wahlkampf führe, so Conrads Perspektive, dann könne man „die Bereinigungsverfahren in den KVen entscheidend beeinflussen“. Damit alles wunschgemäß verläuft, soll es überall in den KVen am besten nur eine einzige Hausarztliste, die des Verbandes, geben. Conrad legte den Delegierten nahe, als potenzielle Kandidaten für diese Liste nur linientreue Verbandsmitglieder zu akzeptieren. Man habe schließlich schon zu oft erlebt, dass man Leute in den KVen platziert habe und „sie dann sofort vergessen, wer sie geschickt hat“.
Der HÄV will zudem tatkräftig dafür sorgen, dass die Wahlunterlagen in den Praxen nicht untergehen, denn: „Mobilisierung ist der wichtigste Punkt“, so Conrad. Deshalb hat der Verband eigens Anschreiben an die Praxismitarbeiterinnen verfasst, die diese vorab auf die wichtige Post für die Praxisinhaber vorbereiten sollen.
Auch Conrads Kursvorgabe traf auf Zustimmung. Ein Sechspunktepapier zur gesundheitspolitischen Positionierung des HÄV, das unter anderem die Mitgliedschaft der Hausärztinnen und Hausärzte in den KVen noch fixiert, wurde nahezu einstimmig angenommen. Weiterhin fordert der HÄV darin, dass eine dauerhafte Rechtsgrundlage geschaffen wird, damit Daten aus Selektivverträgen wie denen nach § 73 b ohne Probleme von privaten Abrechnungszentren verarbeitet werden können. Bislang besteht nur -eine Übergangslösung.
Die Gastgeberin stieg auf:
Dipl.-Med. Ingrid Pawlick,
Vorsitzende des Sächsischen
Hausärzteverbands, wurde zur
zweiten stellvertretenden
Bundesvorsitzenden gewählt.
Doch das alles genügt dem Hausärzteverband noch nicht. Er will in Zukunft als Spitzenorganisation auf Augenhöhe in den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung vertreten sein. Hierzu heißt es: „Die systematische Weiterentwicklung der Selektivversorgung setzt voraus, dass die Hausärzte in die Entscheidungsfindung in den Gremien der ärztlichen und gemeinsamen Selbstverwaltung eingebunden werden. Der Deutsche Hausärzteverband sollte daher wie die ABDA als Spitzenorganisation der Apotheker oder die DKG als Spitzenorganisation der Krankenhausträger eine entsprechende Stellung im SGB V erhalten.“
Einige wenige Gegenstimmen beziehungsweise Enthaltungen zum Sechspunktekatalog stammten von Delegierten aus Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Einwände, man wolle darüber noch mit der Basis zu Hause diskutieren, wurden abgeschmettert. Besonders hervor tat sich beim Abbügeln der wenigen Kritiker Dr. med. Klaus-Dieter Kossow. „Da ist keine Zeit für weitere Diskussionen an der Basis“, betonte er. Kollegen wie die in Sachsen-Anhalt oder Niedersachen, fügte er hinzu, die teilweise noch am KV-System hingen, sollten auch nicht noch das Recht bekommen, alles zu verzögern.
Hintergrund dieser und anderer Verbalattacken: Die Hausärzteverbände in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen haben sich für Add-on-Verträge in Kooperation mit der KV anstelle von separaten Vollversorgungsverträgen nach § 73 b entschieden, sehr zum Missfallen des HÄV. Dessen Vertragsgemeinschaft klagt in Sachsen-Anhalt gegen die dortige KV, weil der Landesverband ihr in Sachen Hausarztvertrag zu umfangreiche Kompetenzen überlassen habe.
Sabine Rieser
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