BRIEFE
Krankschreibungen: Grotesk


Einem Studenten bei körperlich oder psychisch eingeschränkter Leistungsfähigkeit nicht zugestehen zu wollen, dass eine Prüfung, in der der Prüfling dann sicher keine vollwertige Leistung bringen kann, aufgeschoben werden muss, ist nicht gerade eine ärztliche Einstellung, die bewundernswert ist. Jedem Arbeitnehmer gesteht man das auch zu, bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit keine schlechten Leistungen abliefern zu müssen. Und so sehen das die meisten meiner Kollegen auch, entweder man ist prüfungsfähig oder nicht.
Daraus Gefälligkeit oder Schlampigkeit auf der einen Seite oder Unehrlichkeit und geringe Leistungsbereitschaft zu konstruieren, ist unredlich . . .
Dr. med. Peter Rebhan, Ärztevereinsvorsitzender und Kreisstellensprecher der KV im Kreis Soltau, Mitglied des Bezirksausschusses der KV Niedersachsen, 29614 Soltau