ArchivDeutsches Ärzteblatt17/2010Krankschreibungen: Unkenntnis
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Der Kommentar von Prof. May zeugt von einer gewissen Unkenntnis über die Abläufe in der Arztpraxis. Herr Prof. May ist als Anatom tätig. Offensichtlich wurden Studenten, die ein Attest vorgelegt haben, zu ihren Beschwerden befragt. Eine solche Befragung halte ich für unzulässig. Sie wurde damit begründet, dass sonst keine Einschätzung der Prüfungstauglichkeit möglich sei . . .

Die akute Gastroenteritis ist allerdings eine Krankheit, die sehr schnell auftreten kann und an dem betreffenden Tag den Patienten prüfungsunfähig machen kann. Über diese Erfahrung verfügen auch schon Laien. Ähnliches gilt auch für den veritablen Migräneanfall. Angst oder Panik kann zu den beiden zuvor genannten Diagnosen verschlimmernd beitragen.

Für jeden Arzt, der mit Patienten zu tun hat, ist klar: Wenn diese Krankheiten vorliegen, machen sie eine Prüfung, die höchste Konzentration verlangt, unmöglich.

Eine Aufzählung von Symptomen ist nicht notwendig und geht über den Rahmen eines Attestes hinaus. Die entsprechenden Diagnosen setzen entsprechende Symptome voraus. Dem bescheinigenden Arzt (meistens der Hausarzt) und jedem mit Patienten erfahrenen Facharzt sind diese Symptome bekannt.

Es geht im Falle der Bescheinigung nicht um die Ursache der Krankheit und nicht um die Behandlung. Das Attest bescheinigt lediglich zum Beispiel bei einer Enteritis, dass der Patient an diesem Tag nicht im Prüfungsraum sitzen kann und sich nicht auf eine oder mehrere Aufgaben konzentrieren kann.

Mir scheint, hier hat nicht der praktisch tätige Arzt Fortbildungsbedarf, sondern der Theoretiker . . .
San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski,
66111 Saarbrücken

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