BRIEFE
Endoprothesen: Unikate Kennzeichnung


– Zuständigkeit: Einen Ansatz der Planung hat 2008/2009 die BQS gemacht – leider wurde ihr (vom G-BA) die Zuständigkeit für die sektorübergreifende Qualitätssicherung entzogen . . . Leider fühlt sich keine Stelle berufen oder zuständig, das Thema umzusetzen und gegen jeden Widerstand durchzusetzen.
– Die Finanzierung des Themas ist offen. Soll die Industrie oder die Versicherung oder der Staat das Register finanzieren?
– Das Design respektive die Ziele sind nicht festgelegt beziehungsweise werden kontrovers diskutiert:
Minimallösung mit viel Handarbeit und wenig Nutzen versus Vollerfassung vieler Parameter und Möglichkeit der statistischen Auswertung einer Vielzahl von Daten.
Nebenbei wird der Aspekt der Unterstützung der Logistik (Nachbestellung, Eigentumsschutz, Sicherung/Sicherheit der hundertprozentigen Vollerfassung aller Teile patienten- und produktbezogen, Konsignationsware-Verwaltung etc.) durch eine sinnvolle Kennzeichnung aller Produkte sehr unterschätzt von der Industrie.
Eine unikate Kennzeichnung jedes Produkts (d. h. wie beim Geldschein oder Handy eine Nummer, die nur einmal vorkommt) erleichtert oben genannte Prozesse ungemein – ansonsten müsste jedes einzelne Haus nachträglich solch eine unikate Kennzeichnung und Verfolgung des Produkts durchführen. Das ist doppelte Arbeit.
Die Diebstahlsicherung, Fälschungssicherung und Schutz vor (Ab-)Rechnungsbetrug sind gar nicht hoch genug einzuschätzen.
Ein gut gemachtes Implantatregister erfüllt all diese Ansprüche.
Dr. Björn Mehlhorn, 07743 Jena
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