

Dass eine Reform notwendig ist, darüber sind sich Politik, Krankenkassen und Ärzteschaft einig. Vorschläge, wie eine solche Reform aussehen könnte, gibt es mittlerweile viele. Sie wird neben Ärzten auch die Psychotherapeuten betreffen.
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) will Niedergelassene mit Hilfe von Honoraranreizen in unterversorgten Gebieten locken. Diese sollen von den Mengenbegrenzungen durch das Regelleistungsvolumen ausgenommen werden.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. med. Andreas Köhler, kritisiert vor allem den Zuschnitt der Planungsbereiche, die sich an den Kreisen und kreisfreien Städten orientieren. Großstädte wie Berlin oder Hamburg werden dadurch zu einem einzigen Planungsbereich zusammengefasst, mit der Folge, dass sie zwar insgesamt als überversorgt gelten, man praktisch aber gerade in den unattraktiveren Stadtvierteln zu wenige Ärzte und Therapeuten findet.
Der GKV-Spitzenverband spricht sich in einem Positionspapier sogar dafür aus, die ambulante primärärztliche Versorgung durch Haus-, Kinder- und Frauenärzte auszubauen und die fachärztliche Versorgung verstärkt in Zentren und Kliniken zu verlagern. In ländlicheren Regionen solle dann ein Shuttle-Service die Patienten zu den Einrichtungen transportieren.
Ein wesentliches Problem bleibt die Frage nach dem tatsächlichen Versorgungsbedarf. Bisher basiert die Bedarfsplanung im Wesentlichen auf Daten aus den 90er Jahren. Die Zahl der Ärzte und Psychotherapeuten wurde zu einem bestimmten Datum als ausreichend für die Versorgung angenommen und festgeschrieben. Trotz einiger Anpassungen spiegeln diese Zahlen aber weder den geänderten Versorgungsbedarf durch gesellschaftliche und demografische Entwicklungen noch die Veränderungen bei den Niedergelassenen, zum Beispiel durch mehr Elternteilzeit und geringere Arbeitszeiten, angemessen wider. So versorgt beispielsweise ein Psychologischer Psychotherapeut in einer ländlichen Region durchschnittlich zehnmal mehr Einwohner als sein Kollege in der Stadt, wie die Bundespsychotherapeutenkammer mitteilte. Die KBV entwickelt zurzeit ein Instrument für eine sektorübergreifende Versorgungsplanung: Es soll unter anderem nicht nur die Kapazitäten der Praxen sowie die Zahl der Einwohner und deren Morbiditätsrisiko in unterschiedlichen Regionen miteinbeziehen, sondern auch den Standort der Praxis und die Verkehrsanbindungen berücksichtigen. Ein solcher Ansatz ist dringend nötig, damit man auf einer gesicherten Basis entscheiden kann, wie viele Ärzte und Therapeuten in einer Region benötigt werden.