

Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V hat mit Beschluss in seiner 218. Sitzung am 26. März 2010 die neurologische Gesprächsleistung mit Wirkung zum 1. Juli 2010 wieder aus den Grundpauschalen des Kapitels 16 ausgegliedert und diese Pauschalen entsprechend neu bewertet sowie den fakultativen Leistungsinhalt angepasst. Zusätzlich zu der Gesprächsleistung nach der Gebührenordnungsposition 16220 wurde ein Zuschlag für die Beratung und Erhebung der Fremdanamnese bei Patienten mit schweren neuropsychologischen und verhaltensneurologischen Störungen in das Kapitel 16 aufgenommen.