ArchivDeutsches Ärzteblatt PP5/2010Bekanntmachungen: Beschluss (schriftliche Beschlussfassung) der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Bekanntmachungen: Beschluss (schriftliche Beschlussfassung) der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger

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LNSLNS Das Leistungs- und Gebührenverzeichnis (UV-GOÄ – Anlage zu § 51 Abs. 1 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger) wird wie folgt geändert:


1. In Teil B, Abschnitt VI. wird in Nr. 131 die Berichtsgebühr von 25,00 € auf 27,00 € erhöht.

2. In Teil C, Abschnitt V., Allgemeine Bestimmungen Nr. 4. wird folgender Satz angefügt:
„Bei allen an den DKG-Reihen orientierten Testreihen, die nicht zur Standard-Testreihe gehören, werden zu den Gebühren nach Nrn. 380, 381 und 382 zusätzlich 1,85 € je Test vergütet.“

3. In Teil C, Abschnitt V. wird nach der Nr. 378 neu eingefügt:
„Nr. 379 Testung mit patienteneigenen Substanzen nach vorheriger Beauftragung durch den Unfallversicherungsträger
Für die Vorbereitung der Testsubstanz werden zusätzlich 5,60 € (ohne spezifische Aufbereitung, nativ) bzw. 11,20 € (mit spezifischer Aufbereitung) vergütet.
Allgemeine Heilbehandlung: 2,07 €; Besondere Heilbehandlung: 2,58 €“

4. In Teil E, Abschnitt VI. wird nach der Nr. 552 neu eingefügt:
„Nr. 552A Leitungswasser-Iontophorese
Allgemeine Heilbehandlung: 6,08 €; Besondere Heilbehandlung: 7,56 €“

5. In Teil E, Abschnitt VII. wird die Leistungslegende der Nr. 565 wie folgt ergänzt:
„Für die lokale Photochemotherapie (Bade- bzw. Creme-PUVA) kann zusätzlich die Nr. 567 abgerechnet werden.“

Die Änderungen treten am 1. Mai 2010 in Kraft und werden veröffentlicht.

Berlin, den 14. April 2010

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