ArchivDeutsches Ärzteblatt PP5/2010Bekanntmachungen: Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) in seiner 218. Sitzung am 26. März 2010 mit Wirkung zum 1. Juli 2010

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Bekanntmachungen: Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) in seiner 218. Sitzung am 26. März 2010 mit Wirkung zum 1. Juli 2010

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Der Bewertungsausschuss hatte im Zusammenhang mit der Neufassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) 2008 beschlossen, dass die Berechnungshäufigkeit der onkologischen Zusatzpauschalen nach den Gebührenordnungspositionen 07345, 08345, 09345, 10345, 13435, 13675, 15345 und 26315 zu erheben und auf dieser Grundlage eine Bereinigung der Leistungsbewertung der Grundpauschalen der betroffenen Arztgruppen durchzuführen ist. Entsprechend dieser Beschlussfassung hat der Bewertungsausschuss nach Vorliegen der Ergebnisse den nachfolgenden Beschluss gefasst:

1. Änderung der Bewertungen fachärztlicher Grundpauschalen
Die Bewertungen der fachärztlichen Grundpauschalen nach den Gebührenordnungspositionen 07211, 08211, 08212, 09212, 10212, 13392, 13642, 15211, 15212, 26211 und 26212 werden wie folgt geändert:

2. Änderung der Kalkulationszeiten der fachärztlichen Grundpauschalen im Anhang 3
Die Kalkulationszeiten der fachärztlichen Grundpauschalen nach den Gebührenordnungspositionen 08212, 09212, 10212, 15211, 15212, 26211 und 26212 werden wie folgt geändert:

3. Änderung der Prüfzeiten der fachärztlichen Grundpauschalen im Anhang 3
Die Prüfzeiten der fachärztlichen Grundpauschalen nach den Gebührenordnungspositionen 08212, 09212, 10212, 15211, 15212, 26211 und 26212 werden wie folgt geändert:

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