

Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 218. Sitzung am 26. März 2010 den Beschluss zur Berechnung und zur Anpassung von arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen nach § 87b Abs. 2 und 3 SGB V (sog. RLVBeschluss) mit Wirkung zum 1. Juli 2010 neu gefasst. Dieser Beschluss ersetzt den bisherigen RLV-Beschluss (Beschluss Teil F); er sieht eine neue Berechnungssystematik zur Aufteilung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vor, u. a. durch Einführung qualifikationsgebundener Zusatzvolumen (QZV) zur Mengensteuerung der bisherigen sogenannten „freien Leistungen“. Zudem sieht der Beschluss eine dauerhafte Trennung der hausund fachärztlichen Vergütungen vor. Die amtliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 30. März 2010 auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses unter www. institut-des-bewertungsausschusses.de/ba/beschluesse.php.
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