MEDIEN
Deutsche Forschungsgemeinschaft: Paradigmenwechsel bei Literaturverzeichnissen


Die Mengenbegrenzung betrifft zwei Bereiche in Forschungsanträgen und -berichten:
So dürfen Wissenschaftler künftig in ihrem wissenschaftlichen Lebenslauf nur noch maximal fünf Veröffentlichungen angeben.
In projektspezifischen Publikationen wird die Zahl der zitierten Literatur auf zwei Publikationen pro Jahr der Förderperiode begrenzt. Bei mehreren Antragstellern sind pro Jahr bis zu drei Veröffentlichungen erlaubt.
Grundsätzlich sollen nur bereits publizierte Arbeiten oder aber Werke, deren Veröffentlichung unmittelbar und nachweislich bevorsteht, in das Verzeichnis aufgenommen werden. Letztere müssen den Gutachtern zusätzlich als Manuskript zur Verfügung gestellt werden. Manuskripte, die eingereicht, aber noch nicht zur Veröffentlichung angenommen worden sind, dürfen nicht in die Publikationsliste aufgenommen werden.
Aufgewertet wird zugleich der inhaltliche Hauptteil des Antrags oder Arbeitsberichts, in dem es um die Darstellung des Forschungsstandes und der Projektziele geht. Dieser ist als in sich geschlossener Text abzufassen, der auch ohne zusätzliche Dokumente aus sich her- aus verständlich sein muss und die Grundlage für die Begutachtung darstellt.
Hintergrund des „Paradigmenwechsels“ (Kleiner) ist die Situation, dass etwa bei der leistungsorientierten Mittelvergabe, bei Berufungen und bei Bewertungen von wissenschaftlichen Förderanträgen zunehmend numerische Indikatoren wie der auf der Basis von Publika-tionsverzeichnissen errechnete Impact-Faktor den Ausschlag geben. Eine Folge davon ist der Trend, -Forschungsergebnisse in möglichst kleine publizierfähige „Häppchen“ zu zergliedern, um die Publikationsrate zu erhöhen. Mit den neuen Regelungen will die DFG den Druck auf die Wissenschaftler, möglichst viel zu publizieren, verringern. Dar- über hinaus erhofft sie sich von der Beschränkung auch eine intensivere Auseinandersetzung der Gutachter mit den Publikationen. KBr