

Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 222. Sitzung am 30. April 2010 mit Wirkung zum 1. Oktober 2010 den Beschluss gefasst, dass die Kosten für Einmal-Abdecksets in den berechnungsfähigen Leistungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) enthalten sind und somit nicht gesondert geltend gemacht werden können.
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