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Psychiatrische Institutsambulanzen: Neue Vereinbarung abgeschlossen
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Der neue Vertrag legt Kriterien fest, wann eine Behandlung in einer Institutsambulanz indiziert ist. Dabei ist nicht nur die Diagnose entscheidend, sondern auch die Schwere und Dauer der Erkrankung. Ausgeschlossen sind generell Patienten, die durch einen Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeuten psychiatrisch-psychotherapeutisch behandelt werden.
Die Regelungen gelten nur für PIA an Allgemeinkrankenhäusern mit „selbstständigen, fachärztlich geleiteten psychiatrischen Abteilungen mit regionaler Versorgungsverpflichtung zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung“, wie der GKV-Spitzenverband klarstellte. Die Ambulanzen psychiatrischer Fachkliniken sind nicht betroffen. mei
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