DEUTSCHER ÄRZTETAG
Fachärztliche Versorgung: Klarere Vorgaben für die Öffnung der Kliniken gefordert
DÄ plus


Der Deutsche Ärztetag hat gesetzliche Änderungen gefordert, damit „anstelle eines kontraproduktiven Wettbewerbs zwischen niedergelassenen Fachärzten und Krankenhausfachärzten eine konstruktive Zusammenarbeit im Interesse der Patientenversorgung“ ermöglicht wird. Beide Bereiche trügen maßgeblich zur Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens bei, hieß es in einem Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer zur fachärztlichen Versorgung an der Schnittstelle ambulant und stationär. Dieser wurde auf dem Deutschen Ärztetag nach kurzer Diskussion mit großer Mehrheit angenommen.
Thomas Schröter
forderte erfolgreich
eine Legaldefinition
der fachärztlichen
Versorgung für das
SGB V.
Konkret wird dafür vorgeschlagen, dass die Planungsbehörden in den Ländern „unter Einbindung der Organe der ärztlichen Selbstverwaltung“ die Versorgungslage analysieren und Einvernehmen mit dem Zulassungsausschuss herstellen, in dem die Krankenkassen mitentscheiden. Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung hatten bereits im Vorfeld des Deutschen Ärztetages eine Diskussion über den § 116 b von den Gesundheitspolitikern der Koalition gefordert.
Ärztetag fordert regelmäßige Darlegung der Kompetenz
Beide ärztliche Organisationen hatten auf eine entsprechende Passage im Koalitionsvertrag von Union und FDP hingewiesen, in der es heißt: „Das Verfahren, das die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung bei hochspezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen regelt, wird kritisch überprüft und gegebenenfalls präzisiert.“
Mehrere Delegierte kritisierten im Verlauf der Diskussion während des Ärztetags die Vorgaben und die praktische Umsetzung des bisherigen § 116 b. Die Bundesärztekammer müsse sich vehement dafür einsetzen, dass dieser abgeschafft werde, forderte der hessische Delegierte Dr. med. Klaus König sogar: „Er ist auf Dauer nicht weiter zu ertragen, denn er lässt den Krankenhäusern für die Versorgung alles offen.“
„Wir sollten sehen,
wie wir gemeinsam
die Aufgabe
einer guten
Patientenversorgung
wohnortnah
bewältigen“, riet
Martina Wenker.
In einer solchen Konstellation hätte das Krankenhaus nachzuweisen, dass es die geforderte Fachkompetenz durchgängig vorhält. „Es kann nicht sein, dass ein großes Krankenhaus einen Antrag nach § 116 b für die onkologische Versorgung stellt und die zwei Oberärzte dann nach einem Dreivierteljahr verschwunden sind“, kritisierte Dr. med. Martina Wenker jetzige Konstellationen. Die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen und Vorsitzende der Deutschen Akademie der Gebietsärzte erläuterte in Dresden den Antrag und die Herausforderungen einer künftigen strukturierten Facharztversorgung.
Änderungsbedarf wird auch bei den MVZ gesehen
Weitere Passagen des Beschlusses befassen sich mit dem Potenzial, das für die Zukunft in sinnvoller und medizinisch begründbarer Kooperation liegt. „Wir sollten zusammenrücken und sehen, wie wir gemeinsam die Aufgabe einer guten Patientenversorgung wohnortnah bewältigen“, forderte Wenker. Ergänzend wurde eine Passage in den Beschluss aufgenommen, die der Thüringer Delegierte, Dr. med. Thomas Schröter, vorstellte. Damit wird zur Sicherung der wohnortnahen ambulanten fachärztlichen Versorgung gefordert, „deren Legaldefinition in § 73 SGB V zu verankern“ – analog zu § 73 b, der Basis für die hausarztzentrierte Versorgung.
Kurze Diskussion,
große Mehrheit:
Der Antrag der Bundesärztekammer
traf auf viel Zustimmung.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) äußerte sich zur Diskussion um die Stärkung der ambulanten Versorgung insgesamt kritisch. „Die Krankenhäuser müssen ihre Kapazitäten stärker in die ambulante Versorgung einbringen dürfen“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Sabine Rieser
Reinhard, Thomas; Bertram, Bernd; Pfeiffer, Norbert
Schröter, Thomas
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