BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mitteilungen


Mit dem RLV-Beschluss zum 1. Juli 2010 werden qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) eingeführt. Die Bereinigung der QZV infolge von Selektivverträgen ist bereits in Anlage 8 zum RLV-Beschluss geregelt. Es erfolgt deshalb mit Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 224. Sitzung eine Klarstellung, dass das Bereinigungsverfahren für die arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen nicht auf die QZV anzuwenden sind. Zudem wird die Regelung zur Beteiligung von HzV-Teilnehmern an der Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin gestrichen. Im Übrigen handelt es sich weitgehend um redaktionelle Anpassungen.
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